Bienen auf dem Balkon: WEG darf Haltung untersagen
Bienen auf dem Balkon. Bienenvölker auf dem Balkon einer Eigentumswohnung sind nicht ohne Weiteres zulässig. Ein Urteil des Landgerichts Köln zeigt, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft mitentscheiden kann und Bienenhaltung ohne Zustimmung untersagen darf. Im entschiedenen Fall stritt eine Kölner Wohnungseigentümergemeinschaft mit zwei Eigentümern über mehrere Bienenkästen auf einem Balkon. Die Gemeinschaft verlangte die Unterlassung der Bienenhaltung und die Entfernung eines Schildes mit...