Einkommenssteuererklärung 2020
Teile der Nebenkostenabrechnung abzugsfähig

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten auch von der Nebenkostenabrechnung sind steuerlich absetzbar | Foto: Pixabay
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten auch von der Nebenkostenabrechnung sind steuerlich absetzbar
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Einkommenssteuer. Um Schwarzarbeit unattraktiv zu machen, sind seit einigen Jahren bestimmte Handwerkerrechnungen und sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abzugsfähig. „Wer eine Dienstleistung, die normalerweise auch jemand aus dem eigenen Haushalt erledigen könnte, von Dritten erledigen lässt, zum Beispiel die Wohnung, den Teppich oder die Fenster reinigen, kann die entstandene Ausgabe für den Dienstleister bei der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend machen,“ erklärt Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfe (BVL).

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten

Zu den steuerlich berücksichtigungsfähigen haushaltsnahen Dienstleistungen zählen unter anderem auch Gartenarbeiten wie Rasenmähen oder Heckenschneiden, Pflegedienstleistungen, Kosten für den Winterdienst, Hausmeisterleistungen und Wartungsarbeiten am Aufzug oder Feuerlöscher. Jeder Steuerpflichtige kann sich unabhängig von der Höhe seines Einkommens ein Fünftel dieser entstandenen Kosten vom Finanzamt erstatten lassen. Das gilt für alle Arbeiten, die haushaltsnah, sprich in der Wohnung oder im Haus beziehungsweise auf dem dazugehörenden Grundstück des Steuerpflichtigen erledigt wurden.
Neben haushaltsnahen Dienstleistungen (maximale Steuererstattung 4.000 Euro) können zusätzlich Handwerkerkosten, etwa für einen neuen Anstrich oder neue Fliesen im Bad steuermindern geltend gemacht werden. Wie bei den haushaltsnahen Dienstleistungen erstattet der Fiskus ein Fünftel der geltend gemachten Aufwendungen. Die maximale zusätzliche Steuererstattung ist allerdings auf 1.200 Euro jährlich begrenzt, so der BVL.
Unabhängig davon, ob es sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung oder um eine Handwerkerleistung handelt, müssen immer zwei Voraussetzungen vorliegen:
1. Ordnungsgemäße Rechnung: Das Entgelt muss in einen abziehbaren Lohn- und Fahrtkostenanteil und den nicht absetzbaren Materialkostenanteil aufgeschlüsselt sein.
2. Unbare Bezahlung: Nur bei Überweisung beziehungsweise unbarer Zahlung erkennt das Finanzamt die Aufwendungen zum Steuerabzug an.
Allgemeine Gebühren und Beiträge, zum Beispiel für die Abfallentsorgung oder Straßenreinigung, werden nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt.

Auch Teile der Nebenkostenabrechnung abzugsfähig

Mieter finden die Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen auf ihrer Betriebskostenabrechnung. Regelmäßig können die Ausgaben für Gartenarbeiten, den Hausmeister, den Putzdienst oder den Winterdienst steuermindernd geltend gemacht werden. Der Kaminkehrer findet ebenfalls Berücksichtigung. Auch der gehört zu den absetzbaren Handwerkerkosten, teilt der BVL mit.
Die Mieter sollten darauf achten, dass die Posten in der Betriebskostenabrechnung detailliert aufgeschlüsselt und ihrer Mietwohnung zugeordnet sind, sagt der BVL-Geschäftsführer Nöll. Mieter haben einen Anspruch darauf, dass sich aus der Betriebskostenabrechnung die Beträge für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten ermitteln lassen. Einige Verwalter erstellen zwischenzeitlich Bescheinigungen, in denen die als haushaltnahe Aufwendungen zu berücksichtigenden Posten gesondert aufgelistet sind.
Häufig liegt die Betriebskostenabrechnung für das vergangene Jahr noch nicht vor, wenn die Steuererklärung ansteht. Da im Steuerrecht das so genannte Zu- und Abflussprinzip gilt, können die jeweiligen Kosten in dem Jahr absetzt werden, für das eine Abrechnung vorliegt. Für die Steuererklärung 2020 bedeutet das, dass die Beträge aus der Betriebskostenabrechnung für 2019, die man im Laufe des Jahres 2020 erhalten hat, angesetzt werden können.
Setzt man regelmäßig die Vorauszahlungen für die haushaltsnahen Dienstleistungen an, etwa die, die 2020 bezahlt wurden - was alternativ möglich ist -, müssen etwaige besondere Ausgaben aus der Nebenkostenabrechnung 2020, die beispielsweise für eine größere Handwerkerleistung angefallen sind, dann nachträglich in der Steuererklärung 2021 angegeben werden. rk/ps

Autor:

Roland Kohls aus Ludwigshafen

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