18,36 Euro monatlich: Gericht prüft Zahlungspflicht für Rundfunkbeitrag
- Ist die Berichterstattung der Öffentlich-Rechtlichen grob einseitig? (Symbolbild)
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Mannheim. Eine mögliche Entscheidung zum Rundfunkbeitrag könnte für Millionen Haushalte Bedeutung haben. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg prüft aktuell Klagen gegen die Zahlungspflicht. Am Dienstag, 21. April, wird eine schriftliche Entscheidung erwartet.
Sieben Kläger wenden sich gegen den Beitrag für den öffentlich rechtlichen Rundfunk. Sie halten die Berichterstattung der Sender für einseitig und sehen deshalb die Grundlage für die Zahlung infrage.
Gericht prüft Programmvielfalt der Sender
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Gesamtangebot der öffentlich rechtlichen Anstalten ausgewogen und vielfältig ist. Nur wenn diese Vielfalt über längere Zeit deutlich verfehlt würde, könnte der Rundfunkbeitrag nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts unrechtmäßig sein.
Der Vorsitzende Richter Martin Morlock äußerte bei der mündlichen Verhandlung in Mannheim Zweifel daran, ob Verwaltungsgerichte eine umfassende Prüfung des gesamten Programms überhaupt leisten können. Die Analyse aller Sendungen und Formate würde umfangreiche Studien erfordern. Diese könnten sehr hohe Kosten verursachen.
Nach Ansicht des Gerichts könnte eine solche Aufgabe eher beim Gesetzgeber liegen.
Erste Verhandlung nach Grundsatzurteil
Auslöser der aktuellen Verfahren ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2025. Darin wurde grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, den Rundfunkbeitrag wegen fehlender Meinungsvielfalt überprüfen zu lassen.
Der Fall vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gilt als erster größerer Test dieser neuen Linie. Die Kläger hatten gegen Gebührenbescheide des Südwestrundfunks geklagt.
18,36 Euro pro Haushalt im Monat
Der Rundfunkbeitrag liegt derzeit bei 18,36 Euro pro Monat. Er wird pauschal pro Haushalt erhoben, unabhängig davon, ob Angebote tatsächlich genutzt werden.
Mit den Einnahmen von rund 8,5 Milliarden Euro im Jahr finanzieren sich öffentlich rechtliche Sender wie der Südwestrundfunk, das ZDF und der Deutschlandfunk sowie deren digitale Angebote.
Die Debatte über Ausgewogenheit und Auftrag der Sender begleitet den Rundfunkbeitrag seit Jahren und hat bereits mehrfach Reformen ausgelöst. Eine Entscheidung aus Mannheim könnte die Diskussion erneut anstoßen. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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