Mannheim
Querdenken-Demo endgültig verboten

Symbolfoto. | Foto: Anke Sundermeier / Pixabay

Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat eine geplante "Querdenken"-Demonstration, die heute (Samstag, 5. Dezember 2020) in der Stadt stattfinden sollte, endgültig verboten. Das Gericht wies eine Beschwerde des Organisators gegen ein Verbot durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe ab.

Die Abweisung der Beschwerde wurde damit begründet, dass der Organisator in der Öffentlichkeit widersprüchliche und vage Äußerungen getroffen habe, ob er die zuvor festgelegten Auflagen ernsthaft durchsetzen wolle. Laut Gericht bestehen daran "erhebliche Zweifel". Damit folgten die Richter der Auffassung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, wonach damit zu rechnen gewesen sei, dass der Antragsteller bei der Versammlung gegen die Auflagen verstoßen oder deren Einhaltung nicht sicherstellen würde, was strafbar wäre. Damit drohe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, hatte das Gericht mitgeteilt.

Die Stadt Mannheim hatte zuvor aus Gründen des Schutzes vor der Verbreitung des Coronavirus als Auflage eine Teilnehmerzahl von 200 festgelegt. Zudem sollte die Kundgebung an einem festen Ort abgehalten werden und die Einhaltung von Abstandsregeln und Maskenpflicht gewährleistet sein.

Eine zwischenzeitlich vom Organisator weitere angemeldete Versammlung war nach Ansicht der Stadt Mannheim als Ausweichveranstaltung anzusehen. Daraufhin hatte die Stadt jede Versammlung des Antragstellers für Samstag, 5. Dezember 2020,  verboten. Gegen das Verbot richtete sich zunächst ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Karlsruhe und daraufhin die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Der nun ergangene Beschluss ist nicht anfechtbar. ps/bas

Autor:
Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen
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