Ohne Fahrerlaubnis mit gestohlenem Roller unterwegs

- Symbolfoto Polizeikontrolle
- Foto: Bundespolizei
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Mannheim. Ein 20-jähriger Mann war am Samstagabend (30. August 2025) mit einem gestohlenen Leichtkraftroller unterwegs, obwohl er nicht im Besitz der dafür erforderlichen Fahrerlaubnis war.
Der Mann fiel einer Polizeistreife kurz nach 22 Uhr auf, als er auf der Neckarvorlandstraße in Richtung Jungbuschbrücke fuhr. Auf dem Sozius saß eine weitere männliche Person.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der 20-Jährige gar nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für den Roller war. Auf das Fahrzeug angesprochen, behauptete der junge Mann, dass dieser einem Freund gehöre. Eine weitere Überprüfung ergab jedoch, dass das Fahrzeug bereits Anfang August als gestohlen gemeldet worden war. Der Roller wurde sichergestellt und dessen rechtmäßigen Besitzer übergeben.
Gegen den 20-Jährigen wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Verdachts des Diebstahls im besonders schweren Fall ermittelt. Auch gegen den ebenfalls 20-jährigen Beifahrer wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Gegen ihn wird wegen Drogenbesitzes ermittelt. POL-MA/bas
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |
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