Kritik der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz
Keine Hilfe im Krisenfall?

Foto: Wokandapix/Pixabay

Beratung. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie haben Patienten bundesweit seit Freitag, 3. April, die Möglichkeit zur ärztlichen und psychotherapeutischen Konsultation per Telefon. Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) kritisiert heftig die vorgegebene Einschränkung nur für die Menschen, die den Ärzten oder Psychotherapeuten bekannt sind.
Als „bekannt“ gilt ein Patient, wenn er in den vergangenen sechs Quartalen, die dem Quartal der Konsultation vorausgehen, mindestens einmal in der Praxis war. Der Vorstand der KV RLP kritisiert diese Einschränkung sehr. Das Bundesgesundheitsministerium müsse diese neue Vorgabe in Bezug auf die Bekanntheit bei ihrer Prüfung beanstanden, fordert der Vorstand.

Dazu Peter Andreas Staub, Vorstandsmitglied der KV RLP und selbst niedergelassener Psychotherapeut: „Das kommt fast einer Beihilfe zur unterlassenen Hilfeleistung gleich. Was soll die Einschränkung, dass nur bisher bekannte Patienten telefonisch betreut werden können? Mit Video können ja mittlerweile vorübergehend auch bisher völlig unbekannte Patienten behandelt werden. Aber die Videobehandlung, das wissen alle, ist technisch im Augenblick, wo alle das Netz belasten, völlig dem digitalen Zufall überlassen und meistens unbrauchbar. Aussetzer, Abbrüche und schlechte Ton- und Bildqualität lassen kaum therapeutische Gespräche zu. Und zusätzlich ist die Videobehandlung natürlich – wie die digitale Videobeschulung – bei prekären Bevölkerungsgruppen ohne Breitbandanbindung und kaum vorhandener technischer Ausstattung nicht durchführbar. Diese Lücken schließt die Telefonkonsultation.“

Es stelle sich die Frage, wie Psychotherapeuten sowie Psychiater mit bisher unbekannten psychisch enorm belasteten COVID-19-Kranken umgehen sollen, die zum Beispiel unter Quarantäne stehen und Gefahr laufen, suizidal zu werden.
Wie umgehen mit besonders betroffenen isolierten Heimbewohnern, wie mit hoch betroffenen infizierten Angehörigen der Heil- und Pflegeberufe? Viele hätten bisher nie eine psychotherapeutische Hilfe in Anspruch genommen und bräuchten diese jetzt dringend.
„Die KV RLP hat hier bisher großzügig alle per Video zugelassenen Behandlungsmöglichkeiten für die Zeit der Krise auch als Telefonkonsultation zugelassen. Dies muss sie jetzt wieder zurücknehmen“, so Peter Andreas Staub. ps

Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

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