Steuererklärung für das Corona-Jahr 2020
Jetzt kann's losgehen

Viele Arbeitnehmer bekommen Steuer erstattet - Symbolfoto | Foto: pixabay.de/Bru-nO
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Steuererklärung. Nun kann man mit der Steuerklärung für 2020 anfangen. Denn Arbeitgeber, Krankenkassen, Rentenversicherer, Träger von Sozialleistungen und andere meldepflichtige Stellen hatten bis Ende Februar Zeit, die Daten für das Jahr 2020 an die Finanzverwaltung übermitteln. So können die Finanzämter mit der Bearbeitung der Steuerklärungen in einigen Wochen beginnen. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin gibt Tipps zur Einkommenssteuererklärung 2020.

Homeoffice- und Verpflegungs-Pauschale

Die gute Nachricht: Die Steuererklärung für das Corona-Jahr 2020 wird vielen arbeitenden Menschen eine Steuererstattung bringen – unter anderem auch gerade, weil einiges anders war als sonst. So können viele Arbeitnehmer*innen mit Erstattungen rechnen, die im letzten Jahr im Homeoffice gearbeitet haben. Sie können erstmals bis zu 600 Euro Homeoffice-Pauschale geltend machen, je fünf Euro pro Tag für maximal 120 Homeoffice-Tage im Jahr. Für Tage, an denen die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wurde, auch wenn es nur zum Postholen geschah, gibt es keine Homeoffice-Pauschale. Für diese Tage ist die Pendlerpauschale von 30 Cent je Kilometer der einfachen Entfernung zum Betrieb anzusetzen.
Wer auswärts tätig war, kann eine höhere Verpflegungspauschale absetzen: Bei mehr als acht Stunden Abwesenheit von zu Hause beträgt sie 14 Euro, bei 24 Stunden 28 Euro. Eine neue Pauschale gibt es für Berufskraftfahrer. Für jeden Kalendertag, für den ein Anspruch auf eine Verpflegungspauschale besteht, können sie, wenn sie in der Lkw-Kabine übernachtet haben, zusätzlich acht Euro pauschal geltend machen – anstelle der tatsächlich angefallenen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Übernachtung. In der Summe kommen so viele Arbeitnehmer über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro.

Steuererleichterungen für Alleinerziehende

Für das Jahr 2020 erhalten Alleinerziehende 2.100 Euro Freibetrag zusätzlich zum bisherigen Entlastungsbetrag von 1.908 Euro. „Nach unserer Erfahrung wurde der neue Freibetrag bei vielen in der Gehaltsabrechnung im letzten Jahr noch nicht berücksichtigt“, so BVL-Geschäftsführer Erich Nöll. Dabei geht es um viel Geld: Eine Alleinerziehende mit 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen zahlt dadurch inklusive Solidaritätszuschlag rund 761 Euro weniger Einkommensteuer für 2020.

Einkommenssteuerpflicht bei Kurzarbeit

Genau rechnen müssen Arbeitnehmer*innen, die in Kurzarbeit waren. Sie sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn sie 2020 mehr als 410 Euro Lohnersatz erhalten haben. Durch das an sich steuerfreie Kurzarbeitergeld steigt ihr persönlicher Steuersatz. „Da ist es umso wichtiger, keine Ausgaben zu vergessen, um eine eventuelle Steuernachzahlung kleinzuhalten,“ rät Nöll.
Neue Formulare gibt es für Steuerzahler, die 2020 ihre Wohnimmobilie ökologisch saniert haben. Sie können auf der Anlage „Energetische Maßnahmen“ pro Objekt 20 Prozent von maximal 200.000 Euro Sanierungskosten absetzen. Der Steuerabzug verteilt sich auf drei Jahre, jeweils sieben Prozent im ersten und zweiten sowie sechs Prozent im dritten Jahr. Als Nachweis muss der Handwerksbetrieb nach amtlichem Muster bescheinigen, dass die vorgeschriebenen energetischen Bedingungen erfüllt werden.

Neue Formulare für Rentner

Neue Formulare gibt es auch für Rentner*innen. Die bisherige Anlage R wurde in drei Anlagen aufgeteilt: In die Anlage R kommen wie bisher die gesetzlichen und privaten Renten aus dem Inland. Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen und betrieblicher Altersvorsorge wie Riester- und Betriebsrenten werden jetzt in der neuen Anlage R-AV/bAV erklärt. Renten und Leistungen aus ausländischen Versicherungen, Verträgen und betrieblichen Versorgungseinrichtungen müssen künftig in der neuen Anlage R-AUS angegeben werden.

Corona-Prämien sind steuerfrei

„Hat der Arbeitgeber eine spezielle Corona-Prämie von bis zu 1.500 Euro zusätzlich zum Gehalt gezahlt, hat diese Summe allerdings nichts in der Steuererklärung zu suchen“, erklärt Nöll. „Diese Prämie ist steuerfrei und beeinflusst - anders als etwa das Kurzarbeitergeld - auch nicht den persönlichen Steuersatz.“

Hilfe bei der Steuererklärung

Arbeitnehmer*innen und Rentner*innen haben die Möglichkeit, ihre Steuererklärung mit einem Lohnsteuerhilfevereine zu machen. Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine findet man online unter www.bvl-verband.de. rk/ps

Autor:

Roland Kohls aus Ludwigshafen

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