Neue Corona-Regeln auch in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg
Lockdown im November

Am Mittwochnachmittag besprechen Bund und Länder das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie. | Foto: Anastasia Gepp/Pixabay
  • Am Mittwochnachmittag besprechen Bund und Länder das weitere Vorgehen in der Corona-Pandemie.
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Update 17.45 Uhr:

Am Mittwoch hat sich Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Telefonkonferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder über die aktuelle Lage in der Corona-Pandemie ausgetauscht. Da die Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung der Infektionsketten an ihre Grenzen kommen und immer mehr Menschen auf Intensivstationen behandelt werden müssen, haben sich Bund und Länder auf einen Lockdown geeinigt. "Die Lage ist ernst. Wir müssen handeln, und zwar jetzt!", betonte Angela Merkel. Sie appelliert weiter an die Vernunft und Solidarität der Bürger. Ab dem 2. November bis Ende November sollen deutschlandweit zusätzliche Maßnahmen in Kraft treten:

Bundeseinheitlicher Lockdown

Private Feiern und Treffen in der Öffentlichkeit
Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit soll nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes erlaubt sein. Maximal mit zehn Personen. Ordnungsbehörden sollen diese Maßnahmen kontrollieren und Verstöße entsprechend sanktionieren. Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien angesichts der ernsten Lage inakzeptabel. 

Gastronomie, Reisen und Hotels
Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. Bürger sollen generell auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - verzichten. Das gelte auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur
Verfügung gestellt.

Schulen und Kitas
Schulen und Kindergärten sollen offen bleiben. Angesichts der hohen Infektionszahlen sollen weitere Schutzmaßnahmen durch die Länder eingeführt werden.

Freizeitveranstaltungen
Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, sollen geschlossen werden. Dazu gehören laut dem Papier Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen. 

Sport
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern soll untersagt und Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen sollen geschlossen werden.

Einzelhandel
Der Einzelhandel bleibe unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei sei sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche aufhält.

Kosmetikstudios und Friseure
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sollen geschlossen werden, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar sei. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapien, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

Nothilfe für betroffene Unternehmen
Für die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen und Einrichtungen will der Bund eine Nothilfe gewähren, um sie für die finanziellen Ausfälle zu entschädigen. Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft. Außerdem soll der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst werden.

Arbeiten
Auch in der Pandemie will der Bund in Industrie, Handwerk und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Daher soll, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermöglicht werden. 

Risikogruppen
Steigende Infektionszahlen führen leider auch zu einem Anstieg an Infektionen in medizinischen Einrichtungen und bei vulnerablen Gruppen. Der Schutz von Kranken, Pflegebedürftigen, Senioren und Behinderten stelle eine besondere Herausforderung dar, soll aber nicht in einer sozialen Isolation führen. Schnelltests sollen prioritär in diesem Bereich eingesetzt werden. 

Kontrollen
Bund und Länder wollen verstärkt über die geltenden Corona-Maßnahmen informieren. Diese sollen möglichst einheitlich eingeführt werden, um die Übersichtlichkeit zu erhöhen. Die Umsetzung der Maßnahmen wird flächendeckend kontrolliert.

"Gemeinsam sind wir stärker als das Virus"

Ursprungsmeldung von 28. Oktober, 12 Uhr:
Coronavirus. Am Mittwochnachmittag wird die Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Telefonkonferenz erneut mit den Ministerpräsidenten der Länder über die aktuelle Lage in der Corona-Pandemie austauschen. Bei der Schalte soll die Frage geklärt werden, was getan werden kann, um die Ausbreitung des Virus möglichst bald wieder einzudämmen. Am Donnerstag will sich Angela Merkel in einer Regierungserklärung im Bundestag zur „Politik der Bundesregierung in der Corona-Pandemie“ äußern.

Bereits im Anschluss an die Videokonferenz heute will Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, über die aktuelle Situation in Rheinland-Pfalz informieren. Auch Winfried Kretschmann, Ministerpräsident von Baden-Württemberg, will sich anschließend zu den Ergebnissen äußern.

Autor:

Laura Braunbach aus Neustadt/Weinstraße

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