Finanzielle Hilfen für bedürftige Familien
Kinderfreizeitbonus

Kinder beim Plantschen im Wasser. | Foto: Pexels / Pixabay

Ludwigshafen. Der Bundestag hat am 11. Juni mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ weitere finanzielle Hilfen für bedürftige Familien beschlossen. Mit dem Kinderfreizeitbonus sollen Kinder und Jugendliche eine finanzielle Unterstützung erhalten, damit sie Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen können.

Berechtigt sind Familien, die Kinderzuschlag (KiZ), Wohngeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach SGB II (Grundsicherung, Arbeitslosengeld) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Die Stadt Ludwigshafen weist darauf hin, dass Familien, die lediglich Wohngeld beziehen (ohne KiZ) oder lediglich Hilfen zum Lebensunterhalt beziehen (ebenso ohne KiZ), im Gegensatz zu den anderen oben genannten berechtigten Empfänger*innen das Geld nicht automatisch überwiesen bekommen, sondern diese Einmalzahlung bei der Familienkasse beantragen müssen.

Ab Juli 2021 soll es auf der Internetseite www.familienkasse.de hierfür ein Formular geben. Der ausgefüllte Antrag und geeignete Nachweise zur Wohngeld- oder Sozialhilfebewilligung für August 2021 können die Antragsteller*innen per Post an die zuständige regionale Familienkasse senden. Die zuständige Familienkasse ist auf dem Kindergeldbescheid vermerkt.

Empfänger*innen von Wohngeld, die in Ludwigshafen wohnen und die für die Beantragung einen aktuellen Wohngeldbescheid benötigen, können sich telefonisch oder per E-Mail an die Wohngeldstelle der Stadtverwaltung wenden (Telefon 0621 504-2929, E-Mail wohngeldstelle@ludwigshafen.de). ps/bas

Autor:

Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen

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