Baden-Württemberg: Corona-Tests in Kitas
Testpflicht ab dem Montag, 10. Januar

In baden-württembergischen Kitas herrscht im kommenden Jahr eine Testpflicht - Symbolfoto | Foto: Design_Miss_C/Pixabay
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  • hochgeladen von Cornelia Bauer

Baden-Württemberg. Die Corona-Pandemie stellt auch die frühkindliche Bildung in Baden-Württemberg vor große Herausforderungen. Bereits seit  April beteiligt sich das Land an der Testung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Mit Blick auf die Omikron-Variante hat sich die Landesregierung am Dienstag im Ministerrat darauf verständigt, dass in Kitas und auch in Einrichtungen der Kindertagespflege künftig vermehrt getestet werden soll, teilt das baden-württembergische Kultusministerium mit. Das Kultus- und das Sozialministerium bereiten dazu eine Regelung vor, die vorsieht, dass Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres an diesen Angeboten nur dann teilnehmen können, wenn ein negatives Testergebnis auf das Coronavirus vorliegt. Diese Testpflicht oder Testnachweispflicht wird ab Montag, 10. Januar, gelten.

Tests in der Kita oder zu Hause

Die Testungen können entweder vor Ort in der Kita vorgenommen werden oder zu Hause von den Eltern. In letzterem Fall müssen die Eltern der Einrichtung gegenüber erklären, dass sie der Testung nachgekommen sind und das Testergebnis negativ war. Tests von anerkannten Teststationen werden dabei natürlich auch anerkannt. Vorgesehen ist, dass entweder drei Mal pro Woche ein Schnelltest vorgenommen oder dass zwei Mal pro Woche ein PCR-Test gemacht wird. Ebenso soll die Regelung, die für einen Wiedereintritt in den Betrieb nach einem positiven Test in der Gruppe gilt, angepasst werden. Hier soll gelten, dass die Kinder sich an fünf aufeinanderfolgenden Tagen testen müssen.

„Mit zusätzlichen Tests und der Testpflicht wappnen wir uns dafür, dass die Omikron-Variante auf uns zukommt“, sagte die baden-württembergische Kultusministerin Theresa Schopper, "wir wollen an den Kindertageseinrichtungen so viel Gesundheitsschutz wie möglich bieten." Zur Gefährlichkeit von Omikron für Kinder gebe es noch keine abschließend gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse, sagte Ihr Kabinettskollege, Sozialminister Manne Lucha. Es sei deshalb der richtige Schritt, vorausschauend und präventiv die Sicherheitszäune hochzufahren und eine Testpflicht einzuführen.
„Wir werden nun die weiteren Details ausarbeiten und den Einrichtungen, den Eltern und den Erzieherinnen und Erziehern weitere Informationen zukommen lassen“, so die Kultusministerin. „Auch jetzt schon kann man für mehr Sicherheit in den Einrichtungen sorgen", sagte Lucha und apellierte: "Lassen Sie sich impfen, lassen Sie Ihre Kinder über zwölf Jahren impfen - und testen Sie sich regelmäßig per Schnelltest.“

Weitere Informationen

Informationen zur aktuellen Teststrategie für Schulen, Kitas und die Kindertagespflege finden Sie auf unserer Webseite unter www.km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/teststrategie-schulen-kitas.

Neue Quarantäner-Regeln
Autor:

Roland Kohls aus Ludwigshafen

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