Neue E-Scooter-Regeln ab April: Das ändert sich in Kaiserslautern

So sehen die Verbotsschilder für E-Scooter aus. Es handelt sich um das Verkehrszeichen 257-59 | Foto: Grafik Stadt KL/gratis
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  • So sehen die Verbotsschilder für E-Scooter aus. Es handelt sich um das Verkehrszeichen 257-59
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Kaiserslautern. Für Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern gelten ab 1. April 2026 neue Regeln. Hintergrund ist eine Änderung der Elektrokleinstfahrzeugverordnung (EKV) durch die Bundesregierung. Ziel ist es, Verkehrsregelungen zu vereinfachen und den Kommunen mehr Rechtssicherheit zu geben.

Neue E-Scooter-Regeln ab April 2026

Eine wichtige Klarstellung betrifft das Vermieten von Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Raum. Das stationsunabhängige Abstellen dieser Fahrzeuge gilt rechtlich künftig nicht mehr als normales Parken. Städte und Gemeinden können daher verbindlich festlegen, wo Sharing-Fahrzeuge abgestellt werden dürfen.

Kommunen erhalten mehr Rechtssicherheit

Die Stadt Kaiserslautern hatte diesen Weg bereits 2024 eingeschlagen und Miet-E-Scooter in ihre Sondernutzungssatzung aufgenommen. Mit der Gesetzesänderung ist dieses Vorgehen nun auch bundesrechtlich abgesichert.

E-Scooter werden wie Fahrräder behandelt

Eine weitere Neuerung betrifft Verkehrszeichen: E-Scooter werden künftig wie Fahrräder und Pedelecs behandelt. Das bedeutet, dass zusätzliche Schilder für Elektrokleinstfahrzeuge nicht mehr nötig sind. Wo also „Rad frei“ steht, dürfen künftig grundsätzlich auch E-Scooter fahren.

Ab April gelten neue Regeln für E-Scooter – in der Innenstadt von Kaiserslautern bleiben viele Bereiche weiterhin tabu | Foto: Charlotte Basaric-Steinhübl
  • Ab April gelten neue Regeln für E-Scooter – in der Innenstadt von Kaiserslautern bleiben viele Bereiche weiterhin tabu
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Stadt: "Keine E-Scooter auf Flächen für den Fußverkehr"

Damit wären beispielsweise Gehwege oder Fußgängerzonen, die für den Radverkehr freigegeben sind, theoretisch auch für E-Scooter nutzbar. Die Stadt Kaiserslautern sieht das jedoch kritisch. Aus Sicht der Verwaltung sind E-Scooter Kraftfahrzeuge, die aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht auf Flächen für den Fußverkehr unterwegs sein sollten.

Zusätzliche Verbotsschilder für E-Scooter

Deshalb hat die Stadt bereits geprüft, wie die neuen Regeln im Stadtgebiet umgesetzt werden können. Ergebnis: Die Fußgängerzonen in der Innenstadt sollen weiterhin für E-Scooter tabu bleiben. Auch auf vielen Gehwegen, die bisher für Radfahrer freigegeben sind, sollen E-Scooter nicht fahren dürfen. Dort werden zusätzliche Verbotsschilder für Elektrokleinstfahrzeuge angebracht.

Anders sieht es bei Einbahnstraßen aus, die für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben sind. Hier hält die Stadt die Nutzung durch E-Scooter für unproblematisch, sodass keine zusätzliche Beschilderung nötig ist.

Höhere Verwarnungsgelder bei Verstößen

Auch bei Verstößen ändern sich einige Dinge: Wer mit einem E-Scooter unerlaubt auf Gehwegen fährt, muss künftig mit höheren Verwarnungsgeldern rechnen, da diese an die Bußgelder für Radfahrer angepasst werden. Außerdem soll das Bußgeld für das Fahren mit mehreren Personen auf einem E-Scooter auf 25 Euro steigen.

Ein weiterer Gesetzentwurf des Bundes sieht außerdem vor, dass Geschädigte nach Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen künftig leichter Schadensersatz geltend machen können. red

So sehen die Verbotsschilder für E-Scooter aus. Es handelt sich um das Verkehrszeichen 257-59 | Foto: Grafik Stadt KL/gratis
Ab April gelten neue Regeln für E-Scooter – in der Innenstadt von Kaiserslautern bleiben viele Bereiche weiterhin tabu | Foto: Charlotte Basaric-Steinhübl
Autor:

Monika Klein aus Kaiserslautern

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