Publikumsverkehr unter Beachtung besonderer Sicherheits- und Hygienemaßnahmen
Städtische Einrichtungen in Germersheim öffnen wieder

Symbolbild | Foto: Gerd Altmann/Pixabay

Germersheim. Aus Gründen der Prävention und zur Eindämmung der weiter fortschreitenden Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) wird die Stadtverwaltung Germersheim ab dem 27. April die Bibliothek und das Stadthaus für den Publikumsverkehr schrittweise – unter Beachtung besonderer Sicherheits- und Hygienemaßnahmen – wieder öffnen.

Zum Schutze der Bürger sowie der Beschäftigten der Stadt Germersheim sind dann folgende Zugangsbeschränkungen unter Beachtung besonderer Schutz- und Hygienemaßnahmen notwendig:
1. Der Zugang für Bürgerinnen und Bürger zum Stadthaus wird auf maximal 20 Personen begrenzt. Wartebereiche innerhalb der Bibliothek und des Stadthauses werden nur bei schlechtem Wetter und für maximal zwei oder sechs Personen zur Verfügung gestellt. Ansonsten werden die Wartebereiche auf das Außengelände verlagert. Der Zugang in die Einrichtungen wird durch das dortige Personal geregelt. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Im Wartebereich und innerhalb der Einrichtungen ist der Mindestabstand von 1,5 Meter zu beachten und unbedingt einzuhalten.

2. Besuche des Stadthauses sind, mit Ausnahme des Einwohnermeldeamtes, nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Hierfür ist der jeweilige Sachbearbeiter telefonisch zu kontaktieren. Für den Besuch des Einwohnermeldeamtes ist eine Wartemarke zu ziehen und das Stadthaus erst nach Aufruf der entsprechenden Nummer zulässig.

3. Der Zutritt in die Büroräume kann grundsätzlich nur jeweils einer Person gestattet werden. Sofern diese Person der Hilfestellung einer weiteren Person bedarf, kann der Zutritt ausnahmsweise auch dieser Hilfsperson gestattet werden, sofern auch hier der gesetzliche Mindestabstand gewahrt bleibt.

4. Das Rathaus kann nur mit einer Mund- und Nasenbedeckung, sogenannte „Alltagsmasken“, betreten werden. Die Verwendung eines Tuches oder eines Schales, mit dem Mund und Nase bedeckt werden können ist ebenfalls ausreichend.

5. Innerhalb des Stadthauses ist darauf zu achten, so wenig Flächen als möglich zu berühren.

6. Beim Betreten der Einrichtungen sind die Hände zu desinfizieren.

7. In den Büroräumen wurden transparente Schutzblenden aufgestellt, da im Kontakt mit den Bürgern nicht immer der gesetzliche Mindestabstand gewahrt werden kann.

8. Der Aufenthalt im Stadthaus ist ausschließlich für die zu erledigen Amtsgeschäfte erlaubt. Wir möchten die Bürger daher dringend bitten, den Aufenthalt nur auf das zeitliche notwendigste Maß zu beschränken. Hierfür werden diese zu den Terminen durch den Sachbearbeiter abgeholt und auch zur Tür zurückbegleitet.

Autor:

Heike Schwitalla aus Germersheim

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