Tariftreuegesetz im Saarland wirkt: Studie sieht keine Nachteile

Nicht nur die IG Metall legt Wert auf Tariftreue: Im Saarland ist sie bei öffentlichen Aufträgen ab 25.000 Euro sogar gesetzlich vorgeschrieben. (Symbolbild) | Foto: picture alliance / dpa
  • Nicht nur die IG Metall legt Wert auf Tariftreue: Im Saarland ist sie bei öffentlichen Aufträgen ab 25.000 Euro sogar gesetzlich vorgeschrieben. (Symbolbild)
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Saarbrücken. Öffentliche Aufträge im Saarland sollen weiterhin nur an Unternehmen gehen, die faire Löhne zahlen. Eine Auswertung zeigt nun, dass das Saarländische Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz nach vier Jahren keine negativen Folgen für Vergaben oder Unternehmen gebracht hat.

Das Gesetz gilt für öffentliche Aufträge ab 25.000 Euro. Ziel ist es, Lohndumping zu verhindern und Steuergeld nur an Betriebe zu vergeben, die ihre Beschäftigten nach Tarif oder vergleichbar bezahlen.

Nach einer Untersuchung des Saarbrücker Instituts für Sozialforschung und Sozialwirtschaft sieht Arbeits- und Sozialminister Magnus Jung das Gesetz bestätigt. „Das Gesetz hat sich bewährt. Es wird weiter angepasst und wird eine wachsende Bedeutung für Wirtschaft und Arbeitsmarkt im Saarland haben“, sagte der SPD-Politiker in Saarbrücken. Bundesweit gelte die Regelung inzwischen als Modell für ähnliche Vorhaben.

Kaum Verstöße bei Vergaben

Laut Institutschef Volker Hielscher zeigen die Daten keine gravierenden negativen Effekte. Befürchtungen über stark steigende Kosten oder einen Rückzug von Unternehmen aus dem Vergabemarkt hätten sich nicht bestätigt.

Die wichtigsten Ergebnisse der Untersuchung:

  • Unternehmen haben sich nicht in größerer Zahl aus öffentlichen Vergaben zurückgezogen.
  • Eine Kostenexplosion bei Aufträgen wurde nicht festgestellt.
  • Nur etwa fünf Prozent der geprüften Vergaben führten zu Sanktionsempfehlungen.
  • Die Höhe der empfohlenen Sanktionen lag insgesamt bei rund 255.000 Euro.

Ausweitung auf Baugewerbe geplant

Ein weiterer Befund der Studie. Der Anteil tarifgebundener Unternehmen ist im Saarland entgegen dem Bundestrend sogar gestiegen.

Derzeit existieren Rechtsverordnungen für 14 Branchen. Ab Donnerstag, 1. Mai, soll das Gesetz auch für das Baugewerbe gelten. Da rund 70 Prozent der öffentlichen Aufträge in dieser Branche vergeben werden, erwartet das Ministerium eine deutlich stärkere Wirkung.

Kritik kommt vom Arbeitgeberverband der Bauwirtschaft des Saarlandes. Vizepräsident Philipp Gross warnte vor zusätzlicher Bürokratie. Neue Nachweis- und Dokumentationspflichten könnten Bauprojekte verteuern und Planungen verlängern.

Trotz dieser Kritik sieht die Landesregierung das Tariftreuegesetz weiter als wichtiges Instrument für faire Bezahlung bei staatlichen Aufträgen. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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