Rewe gewinnt vor Gericht: Wer mit Apps spart, sollte das wissen

Rewe lockt Kunden mit einem Bonus - der Gesamtpreis der betreffenden Produkte wird nicht angezeigt. | Foto: Georg Hilgemann/dpa
  • Rewe lockt Kunden mit einem Bonus - der Gesamtpreis der betreffenden Produkte wird nicht angezeigt.
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Köln. Nutzer von Supermarkt-Apps müssen weiterhin damit rechnen, dass Bonus-Coupons ohne direkten Preisvergleich beworben werden. Im Streit um Rabattwerbung in der Rewe-App hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ihre Klage vor dem Oberlandesgericht Köln zurückgezogen.

Der zuständige Senat machte in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass er die Berufung des Lebensmittelhändlers für begründet hält. Damit wäre die Klage abgewiesen worden. Durch den Rückzug ist das frühere Urteil des Landgerichts Köln gegenstandslos.

Auslöser des Verfahrens war Werbung in der Rewe-App. Dort konnten Nutzer beim Kauf bestimmter Produkte einen Bonus-Coupon über einen festen Eurobetrag erhalten, der später eingelöst wird. Die Verbraucherzentrale kritisierte, dass neben Artikeln wie Weintrauben oder Sekt der Bonus angezeigt wurde, jedoch nicht der Produktpreis.

Gericht sieht keine Pflicht für zusätzliche Preisangaben

Nach Ansicht der Verbraucherschützer erschwert das eine informierte Kaufentscheidung. Das Landgericht Köln hatte dieser Argumentation im November recht gegeben. Rewe legte jedoch Berufung ein.

Die Richter am Oberlandesgericht Köln bewerteten die Darstellung nun anders. Nach ihrer Auffassung besteht bei der beanstandeten Werbung keine Pflicht, zusätzlich den Produktpreis anzugeben. Die Klage wäre daher unbegründet gewesen.

Gabriele Bernhardt von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärte, das Gericht habe seine Haltung bereits deutlich gemacht. Deshalb sei die Klage zurückgenommen worden. Rewe teilte mit, das Unternehmen sehe sich durch die Einschätzung des Gerichts in seiner Rechtsauffassung bestätigt.

Treue-Apps häufiger Gegenstand von Gerichtsverfahren

Rabatt- und Treueprogramme großer Händler beschäftigen die Gerichte seit einiger Zeit häufiger. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagte unter anderem gegen Penny und Netto, weil Sonderrabatte nur für registrierte App-Nutzer verfügbar sind. Die Klagen wurden abgewiesen. Im Fall Penny ist jedoch eine Revision möglich.

Auch Lidl stand bereits im Fokus. Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart scheiterte eine Klage, nach der die App entgegen den Teilnahmebedingungen nicht wirklich kostenlos sei, weil Nutzer mit ihren Daten bezahlen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband zog danach vor den Bundesgerichtshof.

Umfrage zeigt hohe Nutzung von Bonus-Apps

Treueprogramme gelten im Handel als wichtiges Instrument zur Kundenbindung. Wer sich registriert, erhält exklusive Rabatte oder Bonuspunkte. Gleichzeitig gewinnen Händler Daten darüber, welche Produkte besonders gefragt sind.

Eine repräsentative Umfrage des Handelsforschungsinstituts IFH Köln zeigt jedoch ein gemischtes Bild. Mehr als 90 Prozent der Menschen nutzen Bonus-Apps. Im Schnitt sind 4,2 Apps verschiedener Händler installiert.

  • Rund jeder Zweite wechselt häufig zwischen Apps, um die besten Vorteile zu nutzen.
  • Etwa ebenso viele haben den Eindruck, dabei kaum Geld zu sparen.

Für die Studie befragte das Institut im Februar 1.000 Menschen zwischen 18 und 69 Jahren. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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