Neues Verfahren in Zürich: Seith wieder vor Gericht
- Muss erneut vor ein Schweizer Gericht: der Stuttgarter Anwalt Eckart Seith. (Archivbild)
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Lausanne. Für die Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals ist eine neue Wendung da: Der Stuttgarter Anwalt Eckart Seith muss sich in der Schweiz erneut mit der Justiz befassen.
Das Bundesgericht in Lausanne hat eine Beschwerde der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft gutgeheißen. Damit muss sich das Obergericht in Zürich noch einmal mit dem Fall beschäftigen. Seith reagierte nach eigenen Worten gelassen. Er sei nicht überrascht, sagte er der dpa.
Streit um Bankdokumente
Die Schweizer Justiz wirft Seith Wirtschaftsspionage vor. Hintergrund ist, dass er deutschen Behörden interne Dokumente einer Schweizer Bank vorlegte. Diese Unterlagen trugen wesentlich dazu bei, die Ermittlungen zu den illegalen Cum-Ex-Geschäften voranzubringen. Mitangeklagt waren auch zwei frühere deutsche Mitarbeiter der Bank J. Safra Sarasin.
Das Verfahren begann 2019 in Zürich und lief durch mehrere Instanzen. 2024 wurde es eingestellt. Zur Begründung hieß es damals, der zuerst zuständige Staatsanwalt sei nicht unvoreingenommen gewesen. Die Oberstaatsanwaltschaft akzeptierte das nicht und bekam nun vor dem Bundesgericht Recht.
Warum der Fall wichtig ist
Im Kern geht es um die Frage, ob die Weitergabe vertraulicher Bankunterlagen zur Aufklärung schwerer Straftaten strafbar ist. Die Staatsanwaltschaft vertritt die Auffassung, dass dies nach Schweizer Recht wirtschaftlicher Nachrichtendienst ist. Das gelte auch dann, wenn mit den Unterlagen schwere Taten aufgedeckt wurden. Banken gelten in der Schweiz als Geheimnisträger.
Seith hatte als Anwalt des Drogerieunternehmers Erwin Müller mit den Dokumenten an der Aufarbeitung des Cum-Ex-Komplexes mitgewirkt. Müller hatte nach Seiths Darstellung durch illegale Geschäfte seiner Schweizer Bank Millionen verloren.
Hintergrund zu Cum-Ex
Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien rund um den Dividendenstichtag sehr schnell gehandelt. Dadurch verloren Behörden den Überblick. Beteiligte ließen sich Kapitalertragsteuer erstatten, die zuvor gar nicht gezahlt worden war. Deutsche Gerichte haben in den vergangenen Jahren mehrere Beteiligte zu Haftstrafen verurteilt.
Seith sagte der dpa, die Aufklärung schwerer Straftaten auch durch Geheimnisträger sei von der europäischen Rechtsordnung gewünscht und gedeckt. Er erwarte nicht, dass sich die Schweiz außerhalb dieser Rechtsordnung stelle. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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