Neues Verfahren in Zürich: Seith wieder vor Gericht

Muss erneut vor ein Schweizer Gericht: der Stuttgarter Anwalt Eckart Seith. (Archivbild)  | Foto: Christiane Oelrich/dpa
  • Muss erneut vor ein Schweizer Gericht: der Stuttgarter Anwalt Eckart Seith. (Archivbild)
  • Foto: Christiane Oelrich/dpa
  • hochgeladen von Cornelia Bauer

Lausanne. Für die Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals ist eine neue Wendung da: Der Stuttgarter Anwalt Eckart Seith muss sich in der Schweiz erneut mit der Justiz befassen.

Das Bundesgericht in Lausanne hat eine Beschwerde der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft gutgeheißen. Damit muss sich das Obergericht in Zürich noch einmal mit dem Fall beschäftigen. Seith reagierte nach eigenen Worten gelassen. Er sei nicht überrascht, sagte er der dpa.

Streit um Bankdokumente

Die Schweizer Justiz wirft Seith Wirtschaftsspionage vor. Hintergrund ist, dass er deutschen Behörden interne Dokumente einer Schweizer Bank vorlegte. Diese Unterlagen trugen wesentlich dazu bei, die Ermittlungen zu den illegalen Cum-Ex-Geschäften voranzubringen. Mitangeklagt waren auch zwei frühere deutsche Mitarbeiter der Bank J. Safra Sarasin.

Das Verfahren begann 2019 in Zürich und lief durch mehrere Instanzen. 2024 wurde es eingestellt. Zur Begründung hieß es damals, der zuerst zuständige Staatsanwalt sei nicht unvoreingenommen gewesen. Die Oberstaatsanwaltschaft akzeptierte das nicht und bekam nun vor dem Bundesgericht Recht.

Warum der Fall wichtig ist

Im Kern geht es um die Frage, ob die Weitergabe vertraulicher Bankunterlagen zur Aufklärung schwerer Straftaten strafbar ist. Die Staatsanwaltschaft vertritt die Auffassung, dass dies nach Schweizer Recht wirtschaftlicher Nachrichtendienst ist. Das gelte auch dann, wenn mit den Unterlagen schwere Taten aufgedeckt wurden. Banken gelten in der Schweiz als Geheimnisträger.

Seith hatte als Anwalt des Drogerieunternehmers Erwin Müller mit den Dokumenten an der Aufarbeitung des Cum-Ex-Komplexes mitgewirkt. Müller hatte nach Seiths Darstellung durch illegale Geschäfte seiner Schweizer Bank Millionen verloren.

Hintergrund zu Cum-Ex

Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien rund um den Dividendenstichtag sehr schnell gehandelt. Dadurch verloren Behörden den Überblick. Beteiligte ließen sich Kapitalertragsteuer erstatten, die zuvor gar nicht gezahlt worden war. Deutsche Gerichte haben in den vergangenen Jahren mehrere Beteiligte zu Haftstrafen verurteilt.

Seith sagte der dpa, die Aufklärung schwerer Straftaten auch durch Geheimnisträger sei von der europäischen Rechtsordnung gewünscht und gedeckt. Er erwarte nicht, dass sich die Schweiz außerhalb dieser Rechtsordnung stelle. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

Cornelia Bauer auf Facebook

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

78 folgen diesem Profil
Kommentare sind deaktiviert.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.