Markenstreit in Stuttgart: Gericht stärkt Ritter Sport

Ritter Sport sieht durch den Haferriegel «Monnemer Quadrat Bio» nach eigenen Angaben seine Marke bedroht. (Archivbild) | Foto: Uwe Anspach/dpa
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Stuttgart. Für Käufer des quadratischen Haferriegels „Monnemer Quadrat Bio“ bleibt das Produkt vorerst nicht im Internet erhältlich. Im Markenrechtsstreit mit dem Mannheimer Hersteller Wacker hat der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Stuttgart bei der Anhörung eine Klage von Ritter Sport gestützt. Eine Entscheidung steht aber noch aus.

Der Richter bewertete die Verpackungen als „überdurchschnittlich“ ähnlich. Es bestehe Verwechslungsgefahr, weil die Produkte einen sehr ähnlichen Verwendungszweck hätten. Ritter Sport habe der Nutzung der Marke nicht zugestimmt. Nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts könnte deshalb ein Verstoß gegen das Markengesetz vorliegen. Ritter Sport könnte Unterlassung und Schadenersatz verlangen.

Ritter Sport verlangt Rückruf der bisherigen Ware

Der Schokoladenhersteller hatte 2025 gegen die Wacker GmbH geklagt. Neben Schadenersatz verlangt Ritter Sport nach Gerichtsangaben, dass die bisherige Verpackung nicht weiter verwendet wird und bereits ausgelieferte Ware zurückgerufen wird.

Ritter Sport verweist auf eine beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Verpackung. Sie ist ohne Aufdruck gestaltet, hat aber die typischen Seitenlaschen und eine Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite. Das Unternehmen argumentiert zudem, Schokolade und Müsliriegel richteten sich an dieselbe Zielgruppe und würden zu ähnlichen Anlässen gegessen.

Landgericht hatte zunächst keine Verletzung gesehen

Im Januar hatte Ritter Sport vor dem Landgericht Stuttgart noch verloren. Das Gericht sah damals keine Markenverletzung. Gegen diese Entscheidung legte das Unternehmen Berufung ein.

Den quadratischen Haferriegel mit Kokos- oder Haselnussgeschmack können Kunden derzeit nicht online bestellen. Gründer Matteo Wacker zufolge wurde er vorsorglich durch einen länglichen Riegel mit dem Namen „Monnemer Klageriegel“ ersetzt. Damit will das Unternehmen mögliche höhere Schadenersatzforderungen vermeiden. Wann das Oberlandesgericht entscheidet, ist offen. [dpa/red]

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dpa content aus Ludwigshafen

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