Heckler & Koch zahlt 3,7 Millionen Euro wegen illegaler Gewehrlieferungen nach Mexiko

Sturmgewehre von Heckler & Koch. Der Waffenhersteller hat als Folge von illegalen Waffengeschäften eine Zahlung von 3,7 Millionen Euro an die Staatskasse getätigt. | Foto: Bernd Weißbrod/dpa
  • Sturmgewehre von Heckler & Koch. Der Waffenhersteller hat als Folge von illegalen Waffengeschäften eine Zahlung von 3,7 Millionen Euro an die Staatskasse getätigt.
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Oberndorf. Waffenhersteller Heckler & Koch hat ein langjähriges Verfahren um illegale Gewehrlieferungen nach Mexiko mit einer Strafzahlung abgeschlossen. Das Unternehmen teilte am Rand seiner Hauptversammlung in Oberndorf mit, bereits im Mai 3,7 Millionen Euro an die deutsche Staatskasse gezahlt zu haben.

Worum es in dem Fall ging

Nach Feststellungen des Bundesgerichtshofs verkaufte Heckler & Koch von 2006 bis 2009 mehr als 4.200 Sturmgewehre vom Typ G36 samt Zubehör im Wert von rund 3,7 Millionen Euro nach Mexiko. Die Waffen waren für Polizeikräfte bestimmt.

Brisant war dabei die Exportpraxis: Weil deutsche Behörden Lieferungen in mexikanische Bundesstaaten mit Menschenrechtsverletzungen voraussichtlich nicht genehmigt hätten, wurden laut Gericht nur unkritische Provinzen als Empfänger angegeben. Tatsächlich gelangten die Waffen später auch in Unruheregionen.

Urteile seit Jahren rechtskräftig

Das Landgericht Stuttgart verurteilte im Jahr 2019 einen früheren Vertriebsleiter und eine ehemalige Sachbearbeiterin zu Bewährungsstrafen. Drei weitere Angeklagte wurden freigesprochen. Dazu gehörten auch zwei frühere Geschäftsführer. Zudem ordnete das Gericht an, Gewinne bei Heckler & Koch abzuschöpfen.

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidungen im Jahr 2021. Detailfragen klärten die Karlsruher Richter im Jahr 2024.

Warum die Zahlung erst jetzt erfolgte

Nach Angaben des Unternehmens wurde die Summe erst jetzt überwiesen, weil finanzielle Fragen auf dem Rechtsweg geprüft worden seien. Dieser Rechtsweg sei nun ausgeschöpft.

Heckler & Koch hatte versucht, die Forderung zu verringern. Das Unternehmen argumentierte, die Gewinne aus dem Mexiko-Geschäft seien bereits versteuert worden. Diese Steuerlast müsse bei der Abschöpfung berücksichtigt werden. Damit scheiterte die Firma vor Gericht.

Der Pazifist und Kleinaktionär Jürgen Grässlin warf dem Unternehmen auf der Hauptversammlung eine Verzögerungstaktik vor. Heckler & Koch habe versucht, möglichst wenig für die Verfehlungen im Mexiko-Geschäft zu zahlen. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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