EU lenkt ein: Müll darf weiter in die Schweiz exportiert werden

Ab 21. Mai gelten neue EU-Vorschriften zur Abfallausfuhr außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. (Symbolbild) | Foto: Helena Dolderer/dpa
  • Ab 21. Mai gelten neue EU-Vorschriften zur Abfallausfuhr außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. (Symbolbild)
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Brüssel. Müll aus Grenzregionen in Baden Württemberg könnte auch künftig in Anlagen in der Schweiz behandelt werden. Die EU Kommission will ein geplantes Exportverbot für gemischte Siedlungsabfälle anpassen und Ausfuhren in die Schweiz weiter ermöglichen.

Hintergrund sind neue EU Regeln zur Abfallausfuhr. Sie sollen ab Mittwoch, 21. Mai, gelten. Nach der bisherigen Fassung dürften gemischte Siedlungsabfälle dann nicht mehr zur Verwertung in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums gebracht werden. Die Schweiz gehört zwar zur Europäischen Freihandelsassoziation. Sie ist jedoch kein Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums.

Grenzregionen besonders betroffen

Nach Angaben der EU Kommission hätte ein striktes Verbot vor allem Regionen an den Grenzen zur Schweiz getroffen. Dazu zählen Teile Deutschlands, Frankreichs, Italiens und Österreichs. Aus diesen Gebieten werden jedes Jahr rund 200000 Tonnen Abfälle zur Behandlung in die Schweiz transportiert.

Viele Kommunen in Grenznähe nutzen die nahegelegenen Anlagen jenseits der Grenze. Ohne diese Möglichkeit müssten Abfälle teilweise deutlich weiter transportiert werden.

Kürzere Wege sollen Emissionen senken

Nach Einschätzung der Kommission passt der Export in die Schweiz zum EU Grundsatz, Abfälle möglichst ortsnah zu behandeln. Kürzere Transportwege können helfen, zusätzliche Fahrten und damit auch Treibhausgasemissionen zu vermeiden.

Der Vorschlag der Kommission ist noch nicht beschlossen. Nun müssen sich der Europäische Rat und das Europäische Parlament mit der Änderung befassen. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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