TuS Koblenz: Verbandsgericht entscheidet über Spielprotest
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Koblenz. Das Verbandsgericht des Fußball-Regional-Verbands Südwest hat die Berufung der TuS Koblenz im Streit um die Wertung eines Oberligaspiels zurückgewiesen. Damit bleibt die Spielwertung der Partie beim TSV Gau-Odernheim bestehen.
Die TuS Koblenz hatte gegen die Wertung protestiert, weil sie die Maße des Spielfelds am Spielort Gau-Heppenheim beanstandete. Nach Angaben des Vereins war der gastgebende Klub, der Staffelleiter und am Spieltag auch das Schiedsrichtergespann vorab über die Bedenken informiert worden.
Platzbreite lag unter 60 Metern
Messungen ergaben laut TuS Koblenz an der Mittellinie eine Breite von 59,35 Metern, an der schmalsten Stelle 57,2 Meter. Das Spielfeld habe damit die in Paragraf 7 Nummer 1 der Spielordnung für mögliche Ausnahmen genannte Untergrenze von 60 Metern unterschritten und sei zudem trapezförmig zugeschnitten gewesen.
Das Verbandsgericht bewertete die Vorgabe nach Vereinsangaben als Soll-Vorschrift. Die im Urteil erwähnte mögliche Toleranzuntergrenze von 60 Metern sei demnach keine zwingende Grenze. Das Gericht verwies außerdem auf die allgemeinen DFB-Richtlinien, die eine Spielfeldbreite zwischen 45 und 95 Metern vorsehen.
Gericht sieht keinen ausreichenden Protestgrund
Die Abweichung von bis zu 2,8 Metern stufte das Gericht demnach als allenfalls geringfügig ein. Beide Mannschaften seien von der geringeren Platzbreite gleichermaßen betroffen gewesen. Besondere Umstände, die das Spiel im Sinne von Paragraf 25 Absatz 1 Nummer 2 der Rechts- und Verfahrensordnung beeinflusst hätten, lägen nicht vor.
Die TuS Koblenz teilte mit, die Entscheidung zu respektieren, halte aber an ihrer Rechtsauffassung fest. Vereinspräsident Christian Krey und Vizepräsident Nils Lappahn ordnen die letztinstanzliche Entscheidung in einer Folge des vereinseigenen Podcasts „61 Meter“ ein, die auf Spotify, Apple Podcasts und unter www.61meter.de abrufbar ist. [red]
Autor:Fußball im Südwesten: Vereinsnachrichten & Ergebnisse aus Rheinhessen |