Zuzahlungsbefreiung 2026: Antrag stellen, Belege sammeln und Geld sparen
- Zuzahlungsbefreiung läuft ab – ein Antrag jedes Jahr nötig
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Zuzahlungsbefreiung 2026. Die Zuzahlungsbefreiung für medizinische Leistungen gilt nur für ein Kalenderjahr. Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg weist darauf hin, dass eine Befreiung aus dem Vorjahr nicht automatisch weitergilt. Selbst eine in der Apotheke hinterlegte Befreiung verliert ihre Gültigkeit. Gesetzlich Versicherte müssen daher jährlich einen neuen Antrag stellen.
Chronisch Kranke profitieren von niedrigerer Belastungsgrenze
Für chronisch Kranke lohnt es sich besonders, bereits zu Jahresbeginn einen Antrag auf Befreiung bei der Krankenkasse zu stellen. Ihre Belastungsgrenze liegt bei nur einem Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen, während sie für andere Versicherte bei zwei Prozent liegt. Wer bereits jetzt absehen kann, dass die Grenze überschritten wird, kann den individuellen Höchstbeitrag auf einmal an die Kasse überweisen. Dadurch entfällt die Zuzahlungspflicht für das gesamte Jahr. Achtung: Werden zu Jahresende weniger Zuzahlungen fällig als vorab gezahlt, gibt es keine Rückerstattung.
Belege sammeln und Belastungsgrenze prüfen
Alle anderen Versicherten sollten ihre Ausgaben für Medikamente, Therapien oder Hilfsmittel sorgfältig dokumentieren. Ein Tipp der Verbraucherschützer: Sammeln Sie alle Quittungen an einem Ort.
Mit dem Zuzahlungsrechner der Apotheken lässt sich die individuelle Belastungsgrenze ermitteln. Sobald diese erreicht ist, kann der Antrag auf Befreiung bei vielen Krankenkassen online heruntergeladen und mit den entsprechenden Nachweisen eingereicht werden. Nach Bewilligung entfällt die Zuzahlungspflicht für den Rest des Jahres.
Nachträgliche Erstattung für 2025 noch möglich
Der Landesapothekerverband rät zudem, zu Beginn des neuen Jahres zu prüfen, ob im Vorjahr zu viele Zuzahlungen geleistet wurden. Wer feststellt, dass die Belastungsgrenze 2025 überschritten wurde, kann den Antrag rückwirkend stellen und sich das zu viel gezahlte Geld zurückerstatten lassen. [dpa]
Autor:Laura Lüttmann aus Neustadt/Weinstraße |
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