Zuschüsse für WEG-Ladepunkte: So viel Geld ist drin
- Förderprogramm: WEGs können sich die Errichtung von Ladeinfrastruktur an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen bezuschussen lassen.
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WEG-Ladepunkte fördern. Wohnungseigentümergemeinschaften können für private Ladepunkte am Mehrparteienhaus staatliche Zuschüsse von bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz erhalten. Das erleichtert den Ausbau von Ladeinfrastruktur dort, wo einzelne Eigentümer die Installation nicht allein entscheiden können.
Seit Mitte April können WEGs Zuschüsse für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern beantragen. Nach Angaben des Fördermittelberaters Burkhard Touché aus dem Netzwerk des Verbands Privater Bauherren können Anträge über das Bundesförderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ nach derzeitigem Stand bis zum 10. November eingereicht werden. Die Mittel werden in der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben.
Gefördert wird die Errichtung von Ladeinfrastruktur an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen, die Bewohnerinnen und Bewohnern eines Mehrparteienhauses zur Verfügung stehen. Unterstützt werden Vorverkabelung, Ladepunkte in Verbindung mit der Vorverkabelung, Netzanschluss, technische Ausrüstung sowie notwendige bauliche Maßnahmen. Der Ladepunkt muss mindestens 11 und darf höchstens 22 Kilowatt leisten.
Bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz sind möglich
Die Höhe der Förderung ist gestaffelt. "Für jeden Stellplatz, der einen Anschluss erhalten soll, ist ein fester Zuschuss bis zu 1.300 Euro ohne installierten Ladepunkt vorgesehen", erklärt Touché. "Bis zu 1.500 Euro sieht das Programm für einen Stellplatz mit Ladepunkt vor und bis zu 2.000 Euro, wenn bidirektionales Laden unterstützt wird."
Voraussetzung ist, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze, wenigstens aber sechs Stellplätze, vorverkabelt werden. Wichtig für die Einordnung ist auch der Zeitpunkt. Bei Antragstellung darf die Baumaßnahme noch nicht begonnen haben. Sie kann aber noch vor dem Beschluss der Eigentümerversammlung beantragt werden.
Regionale Förderungen sind nicht immer kombinierbar
Zusätzlich kann es in einzelnen Bundesländern eigene Förderprogramme geben. Eine Kombination mit der Bundesförderung ist Burkhard Touché zufolge aber nur zulässig, wenn beide Programme das ausdrücklich erlauben. Sonst kann eine Rückforderung drohen. Für WEGs wird damit vor allem entscheidend, Förderbedingungen und Reihenfolge vor dem Baustart sauber zu klären. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |