Zuschüsse für WEG-Ladepunkte: So viel Geld ist drin

Förderprogramm: WEGs können sich die Errichtung von Ladeinfrastruktur an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen bezuschussen lassen. | Foto: Florian Schuh/dpa-mag
  • Förderprogramm: WEGs können sich die Errichtung von Ladeinfrastruktur an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen bezuschussen lassen.
  • Foto: Florian Schuh/dpa-mag
  • hochgeladen von Cornelia Bauer

WEG-Ladepunkte fördern. Wohnungseigentümergemeinschaften können für private Ladepunkte am Mehrparteienhaus staatliche Zuschüsse von bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz erhalten. Das erleichtert den Ausbau von Ladeinfrastruktur dort, wo einzelne Eigentümer die Installation nicht allein entscheiden können.

Seit Mitte April können WEGs Zuschüsse für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern beantragen. Nach Angaben des Fördermittelberaters Burkhard Touché aus dem Netzwerk des Verbands Privater Bauherren können Anträge über das Bundesförderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ nach derzeitigem Stand bis zum 10. November eingereicht werden. Die Mittel werden in der Reihenfolge des Antragseingangs vergeben.

Gefördert wird die Errichtung von Ladeinfrastruktur an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen, die Bewohnerinnen und Bewohnern eines Mehrparteienhauses zur Verfügung stehen. Unterstützt werden Vorverkabelung, Ladepunkte in Verbindung mit der Vorverkabelung, Netzanschluss, technische Ausrüstung sowie notwendige bauliche Maßnahmen. Der Ladepunkt muss mindestens 11 und darf höchstens 22 Kilowatt leisten.

Bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz sind möglich

Die Höhe der Förderung ist gestaffelt. "Für jeden Stellplatz, der einen Anschluss erhalten soll, ist ein fester Zuschuss bis zu 1.300 Euro ohne installierten Ladepunkt vorgesehen", erklärt Touché. "Bis zu 1.500 Euro sieht das Programm für einen Stellplatz mit Ladepunkt vor und bis zu 2.000 Euro, wenn bidirektionales Laden unterstützt wird."

Voraussetzung ist, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze, wenigstens aber sechs Stellplätze, vorverkabelt werden. Wichtig für die Einordnung ist auch der Zeitpunkt. Bei Antragstellung darf die Baumaßnahme noch nicht begonnen haben. Sie kann aber noch vor dem Beschluss der Eigentümerversammlung beantragt werden.

Regionale Förderungen sind nicht immer kombinierbar

Zusätzlich kann es in einzelnen Bundesländern eigene Förderprogramme geben. Eine Kombination mit der Bundesförderung ist Burkhard Touché zufolge aber nur zulässig, wenn beide Programme das ausdrücklich erlauben. Sonst kann eine Rückforderung drohen. Für WEGs wird damit vor allem entscheidend, Förderbedingungen und Reihenfolge vor dem Baustart sauber zu klären. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r
Kommentare sind deaktiviert.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.