Zu viel Miete vermeiden: Wohnfläche für Mieter richtig prüfen

Sachverständige hinzuziehen: Eine professionelle Vermessung der Wohnung schafft Klarheit und dient als Grundlage für Verhandlungen mit dem Vermieter.  | Foto: dpa
  • Sachverständige hinzuziehen: Eine professionelle Vermessung der Wohnung schafft Klarheit und dient als Grundlage für Verhandlungen mit dem Vermieter.
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Wohnfläche richtig prüfen. Ist die Wohnung kleiner als im Mietvertrag angegeben, kann das ab einer Abweichung von mehr als zehn Prozent eine Mietminderung und Rückforderungen ermöglichen. Für Mieter kann das im Alltag bedeuten, dass über Monate oder Jahre zu viel Miete gezahlt wurde.

Entscheidend ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wie stark die tatsächliche Wohnfläche von der vertraglich vereinbarten Fläche abweicht. "Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als zehn Prozent nach unten von der im Mietvertrag angegebenen Fläche ab, liegt nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Mietmangel vor, der zur Mietminderung berechtigt", sagt Rechtsanwalt Christoph Stroyer, der auch Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein ist.

Mehr als zehn Prozent machen den Unterschied

Liegt die Abweichung bei mehr als zehn Prozent, gilt das demnach auch dann, wenn die Wohnung nicht spürbar schlechter nutzbar ist. Fällt die Differenz geringer aus, reicht die bloße Flächenabweichung für eine Mietminderung nicht immer aus. Dann muss zusätzlich eine eingeschränkte Nutzbarkeit der Wohnung vorliegen.

Bei Zweifeln an den Angaben in Inserat oder Mietvertrag empfiehlt sich laut Stroyer ein geordnetes Vorgehen.

  • Die Wohnung von einem Sachverständigen vermessen lassen.
  • Den Vermieter über die Abweichung informieren und die Miete unter Berufung auf das Mietminderungsrecht zunächst nur vorbehaltlich zahlen.
  • Kommt keine Einigung zustande, kann die Mietminderung gerichtlich durchgesetzt werden.
  • Auch eine Korrektur der laufenden Mietzahlung und die Rückforderung zu viel gezahlter Miete kommen in Betracht. Das ist bis zu drei Jahre rückwirkend möglich.

Auch Zimmerzahl und Inserat können wichtig sein

Nicht nur die Quadratmeterzahl spielt eine Rolle. Auch Abweichungen zwischen Wohnungsanzeige, Mietvertrag und tatsächlicher Beschaffenheit können für die rechtliche Bewertung wichtig sein, etwa wenn die versprochene Zimmerzahl nicht der Realität entspricht.

Praktisch kommt es damit vor allem auf eine genaue Vermessung und die Größe der Abweichung an, weil davon mögliche Minderungs- und Rückforderungsansprüche abhängen. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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