Zoll im Urlaub beachten: Diese Souvenirs werden schnell teuer

Nicht alles, was man im Urlaubsland kaufen kann, darf auch eingeführt werden. | Foto: Boris Roessler/dpa-mag
  • Nicht alles, was man im Urlaubsland kaufen kann, darf auch eingeführt werden.
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Zoll im Urlaub beachten. Wer Souvenirs, Alkohol oder Medikamente aus dem Urlaub mitbringt, kann an der Grenze schnell Abgaben zahlen oder Waren abgeben müssen. Entscheidend sind Art der Ware, Herkunftsland und feste Wertgrenzen.

Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin. Gerade scheinbar harmlose Mitbringsel wie Korallenschmuck, Produkte aus Elfenbein oder Reptilienleder können unter das internationale Artenschutzrecht fallen und bei der Einreise beschlagnahmt werden.

Vor allem bei Alkohol, Zigaretten und Souvenirs gelten klare Grenzen

Knollen, Samen und Lebensmittel tierischen Ursprungs unterliegen teils ebenfalls strengen Einfuhrvorschriften. Auch Antiquitäten und andere Kulturgegenstände können nur mit behördlicher Genehmigung eingeführt werden, etwa archäologische Funde oder historische Skulpturen.

  • Gefälschte Designerartikel sind für den Eigengebrauch in der Regel nur dann kein Problem, wenn ihr Wert innerhalb der Freigrenzen bleibt. Bei größeren Mengen drohen Beschlagnahmung und Strafverfolgung, weil der Zoll dann von gewerblichem Weiterverkauf ausgeht.
  • Für Genussmittel gelten je nach Reiseziel unterschiedliche Grenzen. Innerhalb der EU dürfen Personen ab 17 Jahren bis zu 800 Zigaretten, 10 Liter Spirituosen und 10 Kilogramm Kaffee steuerfrei einführen. Aus Nicht-EU-Ländern sind höchstens 200 Zigaretten und 1 Liter Spirituosen erlaubt.
  • Zusätzlich gelten Wertgrenzen für mitgeführte Waren. Bei der Einreise per Flugzeug oder Schiff liegt die Freigrenze bei 430 Euro pro Person. Bei Auto, Bahn oder Reisebus sind es 300 Euro. Für Kinder unter 15 Jahren gilt unabhängig vom Verkehrsmittel eine Grenze von 175 Euro.
  • Medikamente dürfen nur für den eigenen Bedarf eingeführt werden. Als Orientierung gilt ein Vorrat für maximal drei Monate.

Im Alltag heißt das vor allem vor der Rückreise genauer hinzusehen, denn nicht jedes Urlaubsmitbringsel darf ohne Weiteres nach Deutschland mitgebracht werden. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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