Wärmepumpe: So viel Förderung ist beim Heizungstausch noch drin

Beim Heizungstausch kann die Wärmepumpen-Förderung einen großen Teil der Investitionskosten abfedern. Wer den Zeitpunkt plant, berücksichtigt auch, dass Zuschüsse ab 2027 schrittweise sinken. | Foto: Daniel Jędzura/stock.adobe.com
  • Beim Heizungstausch kann die Wärmepumpen-Förderung einen großen Teil der Investitionskosten abfedern. Wer den Zeitpunkt plant, berücksichtigt auch, dass Zuschüsse ab 2027 schrittweise sinken.
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Wärmepumpe Förderung. Beim Heizungstausch kann die BEG-Förderung der KfW die Investitionskosten deutlich senken, aktuell mit dreißig Prozent Basiszuschuss und zusätzlichen Boni, die ab 2027 Schritt für Schritt reduziert werden.

Das macht die Entscheidung greifbarer, weil sich die höheren Anschaffungskosten einer Wärmepumpe im Vergleich zu einer neuen Gasheizung nicht nur über niedrigere Heiz- und Wartungskosten, sondern auch über den Zuschuss abfedern lassen. Darauf weist der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. hin.

Ein weiterer Alltagsnutzen ist möglich, je nach Gerät und Auslegung. Einige Wärmepumpen können in der warmen Jahreszeit auch zur Gebäudekühlung beitragen. Das funktioniert je nach Technik aktiv oder passiv und kann an Hitzetagen für ein stabileres Raumklima sorgen.

BEG-Förderung: Welche Zuschüsse beim Heizungstausch möglich sind

Gefördert wird der Heizungstausch in Wohngebäuden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Nach den Angaben im Überblick des BWP umfasst das System folgende Bausteine.

  • Basisförderung in Höhe von dreißig Prozent der Investitionskosten bis maximal achtundzwanzigtausend Euro für die erste Wohneinheit. Diese Konditionen gelten bis Anfang 2027.
  • Aufschläge für weitere Wohneinheiten bei Mehrfamilienhäusern. Die Zuschüsse sind gestaffelt.
  • Einkommensbonus, sozial gestaffelt. Davon profitieren laut Darstellung insbesondere Familien mit Kind und geringem Haushaltseinkommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Klimageschwindigkeitsbonus von sechzehn Prozent bis zum Ende des Jahres für den Austausch einer Öl- oder Gasetagenheizung sowie von Gaszentralheizungen, die mindestens zwanzig Jahre alt sind, sofern die Bedingungen erfüllt sind.

Wichtig für die Zeitplanung ist die angekündigte Absenkung. Bereits im Februar 2027 werden nach diesen Angaben sowohl der Klimageschwindigkeitsbonus als auch die ansetzbaren Investitionskosten reduziert. Danach folgen weitere Absenkungsschritte alle sechs Monate.

So läuft die Planung in der Praxis ab

Ein Heizungstausch ist eine langfristige Investition, neue Anlagen halten im Schnitt fünfzehn bis zwanzig Jahre. Deshalb beginnt die Entscheidung in der Regel nicht beim Fördersatz, sondern bei der Frage, ob das Gebäude technisch passt und welche Auslegung nötig ist.

Der Ablauf, wie ihn der BWP beschreibt, sieht typischerweise so aus.

  • Ein Fachbetrieb prüft die Gegebenheiten vor Ort, berechnet die Heizlast und erstellt ein Angebot.
  • Kommt es zum Vertrag, kann dieser mit dem Zusatz geschlossen werden, dass er nur unter Vorbehalt einer Förderzusage in Kraft tritt. Damit werden Kostenrisiken reduziert, falls die Förderung nicht bewilligt wird.
  • Der Förderantrag wird bei der KfW eingereicht. Nach der Zusage können die Arbeiten starten.
  • Nach der Förderzusage bleiben bis zu drei Jahre Zeit für die Umsetzung.

Für eine erste Orientierung zur Förderkulisse und zu technischen Optionen bündeln die Seiten des Verbands weitere Informationen. Zur Förderung unter https://www.waermepumpe.de/verbraucher/foerderung/. Zur Fachpartnersuche unter https://www.waermepumpe.de/fachpartnersuche/. Zur aktiven und passiven Kühlung unter https://www.waermepumpe.de/verbraucher/kuehlen-mit-der-waermepumpe/.

Unterm Strich gilt, dass sich frühes Planen vor allem dann auszahlt, wenn ein förderfähiger Austausch ohnehin ansteht und die ab 2027 sinkenden Zuschüsse in die Rechnung einfließen sollen. (red)

Autor:

Thorsten Kornmann aus Karlsruhe

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