Vollkasko fürs Auto: Wann sie bei Eigenschäden nicht zahlt
- Ach herrje: Wer sich so festgefahren hat, freut sich über jede Hilfe - aber nicht jede Rettungsaktion geht glimpflich aus.
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Vollkasko fürs Auto. Auch mit Vollkasko ist ein selbst verursachter Schaden nicht automatisch versichert, denn entscheidend ist, ob der Vertrag den Fall als Unfall einordnet.
Wer mit dem Auto oder Wohnmobil stecken bleibt und Hilfe beim Herausziehen braucht, kann sich auf die Vollkasko also nicht in jedem Fall verlassen. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München, auf die der ADAC hinweist.
Beim Ziehen und Geschobenwerden greift die Vollkasko nicht immer
Im verhandelten Fall war ein Wohnmobil auf eine schlammige Grünfläche gefahren und hatte sich dort festgefahren. Ein Traktor zog das Fahrzeug heraus. Währenddessen gab der Fahrer des Wohnmobils zusätzlich Gas. Das Wohnmobil wurde zwar aus dem Schlamm gezogen, prallte dann aber auf den bereits stehenden Traktor, weil die Bremsen nicht richtig griffen.
Der Fahrer meldete den Schaden bei seiner Vollkaskoversicherung. Die Versicherung lehnte ab. Nach den vereinbarten Bedingungen seien Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne zusätzliche äußere Einwirkung nicht versichert. Um rund 10.300 Euro wurde deshalb gestritten.
Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen im Vertrag
Das Oberlandesgericht München gab am Ende der Versicherung recht. Maßgeblich waren die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung in der Fassung von Juli 2023. Danach liegt kein versicherter Unfallschaden vor, wenn sich ziehendes und gezogenes Fahrzeug gegenseitig beschädigen und keine weitere mechanische Einwirkung von außen hinzukommt.
Nach Auffassung des Gerichts entstand die Kollision durch den eigenen Antrieb des Wohnmobils und den Ziehvorgang. Der Schlamm war nur der Grund für die schlechtere Bremswirkung. Er wirkte aber nicht selbst plötzlich und mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug ein. Deshalb musste die Vollkasko in diesem Fall nicht zahlen.
Für den Alltag heißt das: Bei Eigenschäden mit Vollkasko kommt es nicht nur auf die Versicherung an, sondern auf die genaue Definition eines Unfalls im Vertrag. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |