Versicherung bei Waldbrand: Diese Policen zahlen bei Schäden

Rauch eines Waldbrands zieht über den Ortsteil Gey: Wenn das eigene Haus durch die Flammen Schaden nimmt, können Eigentümerinnen und Eigentümer auf ihre Wohngebäudeversicherung bauen. | Foto: Federico Gambarini/dpa/dpa-mag
  • Rauch eines Waldbrands zieht über den Ortsteil Gey: Wenn das eigene Haus durch die Flammen Schaden nimmt, können Eigentümerinnen und Eigentümer auf ihre Wohngebäudeversicherung bauen.
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Versicherung bei Waldbrand. Bei Schäden durch einen Waldbrand greift je nach betroffenem Besitz eine andere Police. Für Haus, Hausrat und Auto gelten unterschiedliche Regeln, die im Ernstfall klären, wer Reparatur, Ersatz oder Wiederaufbau bezahlt.

Weil der Waldbrand in Nordrhein-Westfalen bereits zur Evakuierung zahlreicher Menschen geführt hat, rückt für Eigentümer und Autobesitzer auch die Versicherungsfrage in den Alltag. Der Ortsteil Gey der Gemeinde Hürtgenwald wurde vollständig evakuiert.

Nach Einordnung des Bunds der Versicherten kommt es vor allem darauf an, was durch die Flammen oder durch Löschwasser beschädigt wurde.

Wohngebäude, Hausrat und Auto sind getrennt abgesichert

  • Für Schäden am Haus ist in der Regel die Wohngebäudeversicherung zuständig. Sie übernimmt die Reparatur des Gebäudes oder den Neubau zum Neuwert. Auch Kosten- und Preissteigerungen sind damit abgedeckt.
  • Für Möbel, Kleidung oder technische Geräte greift bei Brand- oder Löschwasserschäden die Hausratversicherung. Sie ersetzt nicht fest mit dem Gebäude verbundene Gegenstände ebenfalls zum Neuwert. Hilfreich sind dafür Belege wie Rechnungen oder Fotos des Besitzes.
  • Wird ein Auto durch Feuer zerstört oder beschädigt, zahlt eine Kaskoversicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung reicht für solche Schäden nicht aus.

Praktisch entscheidend ist damit die Zuordnung des Schadens. Je nach betroffenem Eigentum ist eine andere Versicherung zuständig. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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