Versicherung bei Bergnot: Wann Fahrlässigkeit noch mitversichert ist

Teure Rettung in den Bergen: Bergungs- und Rettungskosten können richtig ins Geld gehen. Ob die Versicherung zahlt, hängt von einigen Faktoren ab. | Foto: Nicolas Armer/dpa/dpa-mag
  • Teure Rettung in den Bergen: Bergungs- und Rettungskosten können richtig ins Geld gehen. Ob die Versicherung zahlt, hängt von einigen Faktoren ab.
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Versicherung bei Bergnot. Wer sich in den Bergen überschätzt, verliert den Versicherungsschutz nicht automatisch. Entscheidend ist, ob Bergungs- und Rettungskosten im Vertrag enthalten sind und ob nur Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten vorliegt.

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft reicht Fahrlässigkeit allein in der Regel nicht aus, damit Versicherer Leistungen verweigern. Maßgeblich bleibt, was im konkreten Vertrag vereinbart ist. "Bei vorsätzlichem Verhalten kann der Versicherer die Leistung dagegen ausschließen."

Bergungskosten sind oft nur mit Zusatzschutz abgesichert

Bei Notlagen in den Bergen können zum Beispiel eine private Unfallversicherung oder eine Auslandskrankenversicherung einspringen, wenn Bergungs- und Rettungskosten mitversichert sind. Weil Einsätze mit dem Rettungshubschrauber teuer werden können, empfiehlt der GDV dafür eine Absicherung von mindestens 10.000 Euro.

Die gesetzliche Krankenkasse deckt solche Fälle nach Verbandsangaben oft nicht vollständig ab. Sie übernimmt zwar grundsätzlich die medizinisch notwendige Rettung, aber nicht automatisch jede Bergung aus unwegsamem Gelände. Auch Such-, Bergungs- oder Rückholkosten können ausgeschlossen sein.

Grobe Fahrlässigkeit kann den Schutz einschränken

Beim Deutschen Alpenverein sind Mitglieder nach Angaben des Vereins über den Alpinen Sicherheitsservice ASS versichert. In den Bedingungen gibt es jedoch mehrere Ausschlusskriterien.

Kein Versicherungsschutz besteht dort unter anderem bei vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführten Schäden, «insbesondere durch Außerachtlassen grundlegender, allgemein anerkannter Regeln des Bergsteigens».

Rettung in Tirol zeigt das Kostenrisiko

Am Sonntag sorgte eine Rettungsaktion in den österreichischen Alpen für Aufsehen. Drei Familien mit Kleinkindern und Kinderwagen gerieten in Bergnot.

Wie die Tiroler Polizei am Montag mitteilte, mussten 36 Personen aus hochalpinem Gelände geborgen werden, 14 davon mit zwei Helikoptern. Verletzt wurde niemand. Die laut Polizei offenbar nicht bergerfahrenen Wanderer sollen jedoch eine Rechnung für den Einsatz erhalten. Ob eine Versicherung die Kosten übernimmt, ist nicht bekannt. Für Ausflüge in den Bergen zählt damit vor allem ein genauer Blick in die Police und auf mögliche Ausschlüsse. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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