Vermögen als Geschäftsführer steuerlich effizienter aufbauen

Steuerlich effizienter Vermögensaufbau für Gesellschafter-Geschäftsführer mit Versorgung und Holding. | Foto: Ohligschläger Consulting
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Steueroptimierter Vermögensaufbau. Wer als Gesellschafter-Geschäftsführer Gewinne zuerst als Gehalt privat investiert, verliert durch mehrfache Besteuerung oft spürbar Rendite, während Modelle über die Gesellschaft Steuern zeitlich verschieben können.

Im Alltag sieht das häufig so aus: Das Unternehmen verdient gut, privat läuft ein Depot mit ETFs oder Aktien, zusätzlich gibt es vielleicht eine Immobilie. Trotzdem bleibt nach Steuern weniger investierbares Kapital übrig, als es auf dem Kontoauszug zunächst wirkt. Genau diese „unsichtbare“ Bremse beschreibt eine Mitteilung des Herausgebers Ohligschläger Consulting.

Kernpunkt ist die Struktur. Wird Vermögen überwiegend privat aufgebaut, fällt zunächst Einkommensteuer auf das Gehalt an. Danach werden Erträge im Depot erneut belastet, etwa über Abgeltungsteuer oder bei Fonds über die Vorabpauschale. Über viele Jahre kann das den Zinseszinseffekt merklich abschwächen.

Warum der private Vermögensaufbau oft teurer wird als erwartet

In der Praxis entsteht die Steuerbelastung häufig in mehreren Stufen: erst bei der Auszahlung aus der Gesellschaft, dann während der privaten Anlagephase. Ohligschläger Consulting ordnet das als typisches Muster ein, wenn Gewinne aus dem operativen Geschäft als hohes Gehalt fließen und anschließend privat investiert werden.

Zusätzlich werden Themen wie spätere Steuerzahlungen im Ruhestand, Inflation und Beiträge zur Krankenversicherung in der Planung oft nicht systematisch zusammengedacht. Das Risiko ist weniger ein „falsches“ Produkt im Depot, sondern eine Gesamtstrategie, bei der am Ende nach Abzügen weniger Netto übrig bleibt als kalkuliert.

Welche Unternehmensstrukturen steuerlich Vorteile bringen können

Als verbreitete Alternativen nennt Ohligschläger Consulting vor allem zwei Bausteine, die je nach Situation einzeln oder kombiniert betrachtet werden.

  • Geschäftsführerversorgung. Beiträge können direkt aus der Gesellschaft kommen und dort als Betriebsausgaben den steuerpflichtigen Gewinn senken. Innerhalb der Struktur sind laut Mitteilung Investments in ETFs und Aktien möglich, ähnlich wie im privaten Depot, aber ohne laufende Kapitalertragsteuern in der Ansparphase. Die Besteuerung wird in die Auszahlungsphase verlagert, häufig in einen Lebensabschnitt mit niedrigerem Steuersatz.
  • Holding. Eine Holding als übergeordnete Gesellschaft kann Beteiligungen halten. Gewinne aus der operativen Gesellschaft können steuerlich begünstigt in die Holding fließen, dort thesauriert und reinvestiert werden. Dadurch bleibt Kapital länger im Unternehmensverbund, statt sofort privat versteuert zu werden.

In der Einordnung von Ohligschläger Consulting liegt ein wichtiger Praxispunkt in der Kombination: Eine Geschäftsführerversorgung kann bis zu einem bestimmten Niveau sinnvoll sein. Darüber hinaus kann eine Holding zusätzliche Effekte bringen. Welche Variante passt, hängt von individuellen Faktoren ab, etwa Gewinnsituation, Planungshorizont, Liquiditätsbedarf und Ruhestandszielen.

Praktische Konsequenz für die Planung bis zum Ruhestand

Eine saubere Trennung zwischen operativer Gesellschaft, Holding und privater Ebene kann die Planung nachvollziehbarer machen: mehr investierbares Kapital, weniger laufende Steuerabflüsse in der Ansparphase und eine klarere Ruhestandslogik. Ohligschläger Consulting betont dabei, dass Maßnahmen typischerweise mit dem Steuerberater abgestimmt und auf Zulässigkeit geprüft werden.

Wer die eigene Struktur frühzeitig prüft, kann steuerliche Effekte eher steuern, als wenn Korrekturen erst kurz vor dem Ruhestand anstehen.

Weitere Informationen bietet Ohligschläger Consulting unter https://ohligschlaeger-consulting.de/. Kontakt per E-Mail: info@ohligschlaeger-berger.de.

Autor:

Meike Jakob aus Landau

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