Verletzung in Bäckerei im Rhein-Pfalz-Kreis: Kunde bekommt kein Schmerzensgeld

Ein Mann hatte sich an einem Latte Macchiato-Glas verletzt.(Symbolbild) | Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa
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Frankenthal. Wer sich in einer Bäckerei an einem Glas verletzt, hat nicht automatisch Anspruch auf Schmerzensgeld. Darauf weist eine Entscheidung des Landgerichts Frankenthal hin, nachdem ein Kunde eine Bäckerei im Rhein-Pfalz-Kreis verklagt hatte.

Der Mann verlangte 1500 Euro Schmerzensgeld. Nach eigenen Angaben hatte er sich an einem Latte Macchiato Glas verletzt. Dabei soll eine scharfe Bruchkante am Rand sein Zungenbändchen verletzt haben.

Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Nach Ansicht der Richter blieb offen, ob tatsächlich eine so scharfkantige Beschädigung am Glas vorlag, dass sie einer Mitarbeiterin beim Servieren hätte auffallen müssen.

Gericht sieht keine Pflicht zur Einzelprüfung

Grundsätzlich müssen Bäckereien und Cafés zwar Vorkehrungen treffen, um Gäste vor Verletzungen zu schützen. Eine umfassende Kontrolle jedes einzelnen Glases auf mögliche Schäden kann nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht verlangt werden.

Bereits zuvor hatte das Amtsgericht Speyer die Klage in erster Instanz abgewiesen. Die Berufung wurde später zurückgenommen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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