Urteil zu Kita-Zeiten in Koblenz: Mittagspause für Eltern zumutbar
- Die Eltern mussten ihr Kind für eine Mittagspause aus der Kita holen, wollten aber eine Betreuung von sieben Stunden am Stück. (Symbolbild)
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Koblenz. Eltern können sich in Rheinland Pfalz nicht immer auf eine durchgehende Betreuung von sieben Stunden in der Kita berufen. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz kann im Einzelfall auch eine Mittagspause zwischen zwei Betreuungsblöcken zumutbar sein.
Das Gericht stellte klar, dass die konkrete familiäre Situation berücksichtigt werden darf. Wenn etwa ein Elternteil nicht arbeitet und auch keine Angehörigen pflegt, kann eine Unterbrechung am Mittag akzeptabel sein.
Gericht bestätigt Entscheidung der Vorinstanz
Geklagt hatten Eltern aus dem Rhein Pfalz Kreis im Namen ihres Kindes. Das Kind besucht eine Kita mit Betreuungszeiten von 7 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr. Die Eltern wollten einen Platz mit sieben Stunden Betreuung ohne Unterbrechung.
Der Kreis lehnte den Antrag im Mai 2025 ab, weil ein solcher Platz in der Einrichtung nicht angeboten werden konnte. Das Verwaltungsgericht wies die Klage bereits ab. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte diese Entscheidung nun.
Familiäre Situation kann entscheidend sein
Nach Angaben des Gerichts befand sich die Mutter wegen eines weiteren Kindes noch bis Juli 2027 in Elternzeit. Deshalb sei es möglich gewesen, die Betreuung des Kindes während der zweistündigen Mittagspause zu organisieren.
Das Urteil stammt vom Dienstag, 14. April. Das Aktenzeichen lautet 6 A 10075 26. OVG. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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