Urlaub statt Schule: Polizei erwischt Eltern am Flughafen Memmingen

Am Flughafen Memmingen konnten mehrere Verstöße gegen die Schulpflicht festgestellt werden. (Symbolbild) | Foto: Andreas Gebert/dpa
  • Am Flughafen Memmingen konnten mehrere Verstöße gegen die Schulpflicht festgestellt werden. (Symbolbild)
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Memmingen. Wer die Ferien eigenmächtig verlängert, riskiert Ärger mit Behörden und Schule. Am Flughafen Memmingen hat die Polizei nach den Osterferien mehrere Verstöße gegen die Schulpflicht festgestellt.

Bei regulären Einreisekontrollen am Montag, 13. April, trafen Beamte auf Familien, deren schulpflichtige Kinder eigentlich wieder im Unterricht hätten sein müssen. Nach Angaben der Polizei hatten zehn Erziehungsberechtigte ihre Urlaubsreise verlängert und kehrten erst an diesem Tag aus dem Ausland zurück.

Nach der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Kinder an ihren Schulen krankgemeldet waren. Die Angaben stimmten jedoch nicht mit der tatsächlichen Situation überein. Die Polizei spricht von wahrheitswidrigen Krankmeldungen.

Bußgelder bei Verstößen gegen Schulpflicht möglich

In Deutschland gilt eine gesetzliche Schulpflicht. Eltern dürfen Ferienzeiten nicht eigenmächtig ausdehnen. Wird ein Kind ohne triftigen Grund vom Unterricht ferngehalten, kann das Konsequenzen haben.

Mögliche Folgen sind unter anderem

  • Bußgelder gegen die Erziehungsberechtigten
  • Verfahren wegen Verstoßes gegen die Schulpflicht
  • Nachfragen der Schule oder Schulbehörde

Die betroffenen Eltern müssen nun mit Geldbußen rechnen. Wie hoch diese ausfallen, hängt vom jeweiligen Bundesland und vom Einzelfall ab. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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