Urlaub im Minijob berechnen: So viele Tage stehen zu
- Für die Berechnung des Urlaubsanspruchs für Minijobber ist entscheidend, an wie vielen Tagen die Beschäftigung in der Woche ausgeübt wird.
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Urlaub im Minijob berechnen. Minijobber haben gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub, und die Zahl der Urlaubstage lässt sich nach den regelmäßigen Arbeitstagen einfach bestimmen. Entscheidend ist nicht die Stundenzahl, sondern an wie vielen Tagen pro Woche gearbeitet wird.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage im Jahr. Diese Regel gilt bei einer Sechs-Tage-Woche und damit auch als Grundlage für Minijobs, egal ob im gewerblichen Bereich oder in Privathaushalten, wie die Minijob-Zentrale erläutert.
Wer regelmäßig an festen Tagen arbeitet, kann den Anspruch direkt herunterrechnen. Dafür werden die individuellen Arbeitstage pro Woche mit 24 multipliziert und anschließend durch 6 geteilt.
Die Zahl der Arbeitstage ist entscheidend
Wie viele Stunden pro Tag gearbeitet werden, spielt für den gesetzlichen Mindesturlaub keine Rolle. Maßgeblich ist allein, an wie vielen Tagen die Arbeit pro Woche anfällt.
Eine einfache Übersicht zeigt den Mindestanspruch pro Jahr:
- 1 Arbeitstag pro Woche ergibt 4 Urlaubstage
- 2 Arbeitstage pro Woche ergibt 8 Urlaubstage
- 3 Arbeitstage pro Woche ergibt 12 Urlaubstage
- 4 Arbeitstage pro Woche ergibt 16 Urlaubstage
- 5 Arbeitstage pro Woche ergibt 20 Urlaubstage
- 6 Arbeitstage pro Woche ergibt 24 Urlaubstage
Bei wechselnden Einsätzen zählt das Jahr
Wenn die Zahl der Arbeitstage von Woche zu Woche schwankt, wird der Urlaubsanspruch über das Kalenderjahr berechnet. Dann zählt, an wie vielen Tagen insgesamt gearbeitet wird und wie viele Arbeitstage für andere Beschäftigte im Betrieb üblich sind.
Bei einer Fünf-Tage-Woche werden 260 Arbeitstage pro Jahr zugrunde gelegt. Bei einer Sechs-Tage-Woche sind es 312 Arbeitstage. Die Formel lautet dann: gesetzliche Urlaubstage pro Jahr mal individuelle Arbeitstage pro Jahr, geteilt durch 260 oder 312. Ergibt sich mindestens ein halber Urlaubstag, wird aufgerundet.
Mehr Urlaub ist per Vertrag möglich
Der gesetzliche Mindesturlaub ist nur die Untergrenze. Mehr freie Tage können sich aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder einer freiwilligen Regelung des Arbeitgebers ergeben.
Für den Alltag heißt das: Auch im Minijob hängt der Urlaubsanspruch nicht vom Verdienst ab, sondern vor allem von der Zahl der Arbeitstage. dpa/red
Autor:Sarah Isele aus Mannheim-Nord |