Unterhalt nach Scheidung: Was Erben nach dem Tod zahlen

Besser prüfen lassen: Nachehelicher Unterhalt kann nach dem Tod des Ex-Partners weiterlaufen – dann zahlen unter Umständen die Erben aus dem Nachlass. | Foto: Christin Klose/dpa-mag
  • Besser prüfen lassen: Nachehelicher Unterhalt kann nach dem Tod des Ex-Partners weiterlaufen – dann zahlen unter Umständen die Erben aus dem Nachlass.
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Unterhalt nach Scheidung. Nachehelicher Unterhalt kann nach dem Tod des Ex-Partners weiterlaufen, sodass Berechtigte mögliche Ansprüche gegen Erben prüfen lassen können und Erben mit einer begrenzten Zahlungspflicht rechnen müssen.

Wenn Geschiedene nachehelichen Ehegattenunterhalt erhalten, endet dieser Anspruch nicht automatisch mit dem Tod des unterhaltspflichtigen Ex-Partners. Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin.

Zum Nachlass gehören nicht nur Vermögen, Konten oder Immobilien. Auch Schulden und bestimmte laufende Verpflichtungen können auf Erben übergehen. Dazu kann nachehelicher Unterhalt zählen.

Erben zahlen nur bis zu einer begrenzten Summe

Der Anspruch wird aus dem Erbe bedient, meist in monatlichen Zahlungen. Er läuft aber nicht unbegrenzt weiter. Maßstab ist ein fiktiver Pflichtteil.

Gemeint ist der Betrag, den ein hinterbliebener Ehepartner erhalten hätte, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre, die Person aber enterbt worden wäre. Ist dieser Betrag durch Unterhaltszahlungen erreicht, endet die Pflicht der Erben.

Wichtig ist die Abgrenzung zum Kindesunterhalt. Dieser muss nach dem Tod eines Elternteils in der Regel nicht weitergezahlt werden. Beim nachehelichen Ehegattenunterhalt kann es dagegen anders sein.

  • Unterhaltsberechtigte können nach dem Tod des Ex-Partners klären lassen, ob Ansprüche gegen den Nachlass bestehen.
  • Erben sollten prüfen, wie hoch der fiktive Pflichtteil ist und wie lange Zahlungen daraus folgen können.
  • Die Begrenzung schützt Erben davor, dauerhaft über den Nachlass hinaus belastet zu werden.

Für Betroffene geht es damit vor allem um Planungssicherheit: Unterhaltszahlungen können noch eine Zeit lang weiterlaufen, ihr Ende ist aber rechtlich begrenzt. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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