Sicherheitsanforderungen für Micro-Cars: Was Fahrer wissen sollten

Micro-Cars werden deutlich häufiger genutzt, doch beim Insassenschutz gibt es im Vergleich zum Pkw klare Unterschiede. Wer ein Moped-Auto für kurze Wege oder für Jugendliche einplant, kann Risiken und aktuelle Forderungen nach mehr Sicherheit besser einordnen. | Foto: © picture alliance / Caro / Bastian
  • Micro-Cars werden deutlich häufiger genutzt, doch beim Insassenschutz gibt es im Vergleich zum Pkw klare Unterschiede. Wer ein Moped-Auto für kurze Wege oder für Jugendliche einplant, kann Risiken und aktuelle Forderungen nach mehr Sicherheit besser einordnen.
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Sicherheitsanforderungen für Micro-Cars. Micro-Cars werden in Deutschland deutlich häufiger genutzt, bieten aber trotz niedriger Geschwindigkeit weniger Insassenschutz als ein normaler Pkw, darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.

Wer im Alltag ein Micro-Car als Ersatz fürs Zweitauto, für kurze Wege oder als Fahrzeug für Jugendliche in Betracht zieht, kann damit praktisch unterwegs sein. Gleichzeitig lohnt ein nüchterner Blick auf die Unfallfolgen und darauf, welche Sicherheitstechnik bei diesen Fahrzeugen aktuell nicht vorgeschrieben ist.

Nach Zahlen der deutschen Kfz-Versicherer, die der GDV auswertet, waren Ende 2025 rund 46.000 Micro-Cars haftpflichtversichert. Drei Jahre zuvor waren es noch knapp 26.000. Das entspricht einem Plus von fast 80 Prozent seit 2022. Allein im letzten Jahr kamen etwa 8.000 Fahrzeuge hinzu. Micro-Cars fahren bis zu 45 km/h, dürfen ab 15 Jahren mit Mopedführerschein gefahren werden und werden häufig mit Versicherungskennzeichen versichert.

Warum Micro-Cars trotz 45 km/h ein Sicherheits-Thema sind

Der GDV ordnet die Schadenlage so ein, dass Micro-Cars pro 1.000 Fahrzeuge ähnlich viele Haftpflichtschäden verursachen wie Pkw. Für 2025 nennen die Versicherer rund 2.300 Kfz-Haftpflichtschäden mit Micro-Cars. Das entspricht 50 Schäden je 1.000 versicherte Fahrzeuge.

Der entscheidende Unterschied liegt laut Unfallforschung der Versicherer (UDV) nicht in der reinen Geschwindigkeit, sondern im Schutz für die Insassen. Nach Einschätzung der UDV ist die Fahrzeugstruktur eines Micro-Cars nicht mit der eines Kleinwagens vergleichbar. Bei einem Zusammenstoß seien Insassen deshalb einem höheren Risiko schwerer oder tödlicher Verletzungen ausgesetzt als in einem Pkw.

Welche Technik bei Micro-Cars oft nicht vorgeschrieben ist

Der GDV weist darauf hin, dass für Micro-Cars im Vergleich zu Pkw weniger Sicherheitstechnik verpflichtend ist. Dazu gehören unter anderem:

  • Airbags
  • Elektronisches Stabilitätsprogramm
  • Fahrerassistenzsysteme wie automatische Notbremsassistenten

Für die Alltagseinordnung heißt das, dass sich ein Micro-Car optisch wie ein kleines Auto anfühlen kann, die Sicherheitsausstattung aber nicht automatisch auf Pkw-Niveau liegt.

Was Versicherer bei den Regeln ändern wollen

Aus Sicht der Versicherer ist ein zentraler Punkt das europaweit vorgegebene Gewichtslimit von 425 Kilogramm, das den Einbau zusätzlicher Sicherheitstechnik erschweren kann. Der GDV fordert mehr Spielraum beim zulässigen Fahrzeuggewicht sowie verbindliche Sicherheitsanforderungen, die sich stärker an den Standards für Pkw orientieren.

Der GDV begründet das auch mit der Nutzung durch junge Fahrerinnen und Fahrer, die wenig Erfahrung im Straßenverkehr haben und Micro-Cars etwa als Alternative zu Elterntaxi oder Bus verwenden.

Praktische Konsequenz für Kauf- und Nutzungsentscheidung

Micro-Cars bleiben laut GDV trotz Wachstum eine Nische im Straßenbild, doch mit steigender Verbreitung wird der Unterschied zwischen gefühlter und tatsächlicher Sicherheit wichtiger für die persönliche Risikoabwägung.

Als Kontakt nennt der GDV Ulrike Schulz, Sprecherin des GDV, Telefon 030-2020-5902, E-Mail u.schulz@gdv.de, weitere Informationen unter www.gdv.de.

Unterm Strich bedeutet das, dass Micro-Cars für kurze Strecken praktisch sein können, die Sicherheitsausstattung und der Insassenschutz aber bewusster mitgedacht werden sollten als bei einem klassischen Kleinwagen.

Autor:

Meike Jakob aus Landau

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