Schadenersatz bei Flugturbulenzen: Wann Reisende Anspruch auf Rückerstattung und Schmerzensgeld haben

Schadensersatz bei Flugturbulenzen: Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass der Reisepreis erstattet werden muss, da der Urlaub aufgrund der Verletzungen keinen Wert mehr hatte.  | Foto: dpa
  • Schadensersatz bei Flugturbulenzen: Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass der Reisepreis erstattet werden muss, da der Urlaub aufgrund der Verletzungen keinen Wert mehr hatte.
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Schadenersatz bei Flugturbulenzen. Nach Verletzungen durch starke Turbulenzen können Pauschalurlauber unter Umständen den Reisepreis zurückbekommen und zusätzlich Schmerzensgeld erhalten. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main zu einer Reise nach Mauritius.

Im entschiedenen Fall war ein Mann auf dem Hinflug über dem Indischen Ozean aus seinem Sitz geschleudert worden und mit dem Kopf gegen die Kabinendecke geprallt. Nach der Landung kam er zunächst ins Krankenhaus und danach ins Hotel. Später wurden in Deutschland zwei gebrochene Halswirbel festgestellt. Laut Gericht bestand Lebensgefahr. Seine Frau erlitt einen angebrochenen Brustwirbel.

Reisepreis und Schmerzensgeld können zusammen möglich sein

Das Gericht sprach dem Mann den kompletten Reisepreis von 5.800 Euro zu. Die Summe wertete es als "Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit", weil die Erholungsreise für das Paar nach den schweren Verletzungen keinen Wert mehr hatte.

Zusätzlich sieht das Urteil einen Anspruch auf 20.000 Euro Schmerzensgeld vor. Ein Mitverschulden erkannte das Gericht nicht an. Der Mann war zwar nicht angeschnallt. Nach den Feststellungen gingen die Anschnallzeichen aber erst an, nachdem die Maschine abgesackt war.

Montrealer Übereinkommen ist die rechtliche Grundlage

Grundlage für die Ansprüche ist nach Gerichtsangaben das Montrealer Übereinkommen. Es regelt "insbesondere auch die Haftung von Fluggesellschaften bei Tod, Verletzungen von Passagieren oder Verlust, Beschädigung und Verspätung von Gepäck". Nach Auffassung des Gerichts haftet in diesem Fall auch der Reiseveranstalter, weil er als vertragliches Luftfahrtunternehmen im Sinne des Abkommens einzuordnen sei.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Für Pauschalurlauber zeigt das Urteil, dass nach Flugturbulenzen je nach Einzelfall sowohl Reisepreis-Erstattung als auch Schmerzensgeld infrage kommen.

Fazit

Schadensersatz bei Flugturbulenzen ist möglich, aber an klare rechtliche Voraussetzungen gebunden. Das Urteil aus Frankfurt zeigt, dass bei schweren Verletzungen sowohl Reisepreiserstattung als auch Schmerzensgeld in Betracht kommen können – allerdings immer abhängig vom konkreten Einzelfall. dpa/red

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein. Nur wenn ein Schaden entsteht und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, bestehen Ansprüche.
Ja, in bestimmten Fällen nach dem Montrealer Übereinkommen, insbesondere bei Verletzungen an Bord.
Ja, wenn die Reise durch die Verletzungen ihren Erholungszweck verliert.
Ja, aber nicht automatisch. Entscheidend ist, ob ein Mitverschulden tatsächlich nachweisbar ist.
Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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