Sammelklage E.ON Fernwärme: Anmelden bis 14. September
- Symbolbild: Fernwärmekund:innen von E.ON können sich noch bis 14. September kostenlos einer Sammelklage anschließen. Im Erfolgsfall könnten zu hohe Abrechnungen seit 2021 rückwirkend korrigiert werden.
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Sammelklage E.ON Fernwärme. Betroffene Fernwärmekund:innen von E.ON können sich noch bis am Montag, 14. September für eine kostenlose Sammelklage anmelden, um mögliche Rückerstattungen aus zu hohen Preisabrechnungen seit 2021 abzusichern.
Wer in den vergangenen Jahren ungewöhnlich stark steigende Fernwärmepreise gesehen hat, steht im Alltag oft vor derselben Frage: Lohnt es sich, etwas zu unternehmen, oder ist das ohnehin aussichtslos. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bündelt dafür Ansprüche in einer Sammelklage gegen die E.ON Energy Solutions GmbH, damit Abrechnungen rückwirkend überprüft und im Erfolgsfall angepasst werden.
Wichtig für die Praxis: Mit der Registrierung im Klageregister sind Ansprüche während des laufenden Verfahrens vor Verjährung geschützt, auch wenn es lange dauert. Nach Angaben des vzbv ist der Eintrag kostenlos und online möglich.
Worum es bei der Klage geht und was das im Alltag bedeuten kann
E.ON berechnet Fernwärmepreise über Preisformeln mit festen und variablen Faktoren. Solche Preisänderungsklauseln sind grundsätzlich zulässig, müssen aber rechtliche Vorgaben erfüllen. Der vzbv hält die von E.ON verwendeten Formeln für gesetzeswidrig, unter anderem weil sachlich ungeeignete Faktoren einbezogen würden. Ziel der Sammelklage ist, dass E.ON Abrechnungen seit 2021 rückwirkend anpasst und sich daraus ergebende Guthaben erstattet.
Nach der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm am Montag, 24. August hat das Gericht laut vzbv erkennen lassen, dass es die Preisänderungsklauseln von E.ON für unwirksam halten könnte. Offen ist nach der vorläufigen Einschätzung, wie weit diese Feststellung reichen wird. Nach Darstellung des vzbv könnte sie auf einzelne Versorgungsgebiete begrenzt werden. Für den Fall einer Begrenzung kündigt der vzbv an, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.
Wer betroffen sein kann: Diese Versorgungsgebiete sind genannt
Die Klage betrifft Kund:innen mit Fernwärmevertrag bei E.ON, unabhängig davon, ob der Vertrag noch läuft. Genannt werden folgende Versorgungsgebiete:
- Nordrhein-Westfalen: Bergisch-Gladbach, Dortmund-Kirchlinde, Dortmund-Schüren, Dortmund-Westerfilde, Erkrath-Hochdahl, Ibbenbüren, Leverkusen-Steinbüchel, Monheim-Süd und Monheim-Baumberg-Ost, Recklinghausen, Wuppertal-Hilgershöhe
- Hamburg: Hamburg-Bergedorf-West, Hamburg-Bergstedt und Volksdorfer Damm, Hamburg-Hanhoopsfeld, Hamburg-Lohbrügge-Nord, Hamburg-Marmstorf, Hamburg-Rahlstedt-Meiendorf, Hamburg-Rahlstedt-Ost
- Schleswig-Holstein: Bad Schwartau-Wasch, Elmshorn-Rethfeld, Hoisbüttel-Ost, Pinneberg und Wiesengrund
- Hessen: Langen-Oberlinden, Schwalbach-Limes
Der vzbv hatte nach eigenen Angaben vorsorglich beantragt, die Unwirksamkeit der Klauseln zumindest für Erkrath-Hochdahl, Hamburg-Lohbrügge-Nord und Schwalbach-Limes festzustellen. Diesen Anträgen dürfte das Gericht voraussichtlich folgen.
So läuft die Teilnahme praktisch und welche Zusatzschritte sinnvoll sein können
Für die Teilnahme sind zwei Wege wichtig, die der vzbv nennt:
- Prüfung, ob der eigene Fall passt, über den Klage-Check: sammelklagen.de/verfahren/eon
- Kostenlose Anmeldung im Register beim Bundesamt für Justiz, laut vzbv ohne Unterlagen: bundesjustizamt.de (Anmeldung Verbandsklagenregister)
Der vzbv empfiehlt außerdem, vorsorglich Widerspruch gegen die Preiserhöhungen zu erheben. Hintergrund ist, dass nach Einschätzung des vzbv eine spätere Entscheidung des Bundesgerichtshofs dazu führen könnte, dass die Höhe eines berechtigten Preises davon abhängt, wann ein Widerspruch erklärt wurde.
Im Kern bleibt damit für Betroffene vor allem eines praktisch: Die Registrierung bis am Montag, 14. September kann mögliche Rückforderungen sichern und die Verjährung stoppen, während die Gerichte die Preisformeln prüfen.
Autor:Meike Jakob aus Landau |