Rundfunkbeitrag: Ehepaare mit zwei Hauptwohnungen müssen doppelt zahlen

Die Befreiung für Nebenwohnungen greife in diesem Fall nicht, so das Gericht. (Symbolbild) | Foto: Sebastian Kahnert/dpa
  • Die Befreiung für Nebenwohnungen greife in diesem Fall nicht, so das Gericht. (Symbolbild)
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Koblenz. Ehepaare mit zwei getrennten Hauptwohnsitzen müssen den Rundfunkbeitrag nach einer Gerichtsentscheidung zweimal zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht in Koblenz entschieden.

Geklagt hatte eine Frau, die trotz der getrennten Meldung nur einen gemeinsamen Haushalt mit ihrem Mann geltend gemacht hatte. Sie wandte sich dagegen, dass der Beitrag pro Wohnsitz erhoben wurde.

Entscheidend ist die Hauptwohnung

Das Gericht wies die Klage ab. Maßgeblich sei, dass beide Eheleute jeweils eine eigene Hauptwohnung angemeldet hätten. Damit greife die Befreiung für Nebenwohnungen in diesem Fall nicht.

Was das Urteil praktisch bedeutet

Für Betroffene ist nach der Entscheidung vor allem die melderechtliche Einstufung wichtig. Wer in der Ehe an zwei verschiedenen Orten jeweils mit einer Hauptwohnung gemeldet ist, muss demnach für beide Wohnungen Rundfunkbeitrag zahlen.

  • Zwei Hauptwohnungen: für jeden Wohnsitz fällt ein eigener Beitrag an
  • Nebenwohnung: die Befreiung kann nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen greifen
  • Urteil noch nicht zwingend endgültig: Gegen die Entscheidung kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden

Das Verwaltungsgericht Koblenz teilte die Entscheidung mit. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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