Roaming-Kosten vermeiden: Diese 4-Monats-Regel gilt in der EU

Online surfen wie Zuhause? Ja - aber nicht endlos. Wer seinen deutschen Tarif länger als vier Monate hauptsächlich im EU-Ausland nutzt, kann nach Warnung Aufschläge zahlen. | Foto: Christin Klose/dpa-mag
  • Online surfen wie Zuhause? Ja - aber nicht endlos. Wer seinen deutschen Tarif länger als vier Monate hauptsächlich im EU-Ausland nutzt, kann nach Warnung Aufschläge zahlen.
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Roaming-Kosten vermeiden. Wer mit dem deutschen Handytarif länger im EU-Ausland bleibt, kann meist weiter ohne Zusatzkosten telefonieren und surfen. Nach mehr als vier Monaten überwiegender Nutzung im Ausland dürfen Anbieter aber Aufschläge verlangen.

Das betrifft vor allem längere Aufenthalte wie Auslandssemester, Arbeit im EU-Ausland oder mehrere Monate bei der Familie. Nach Angaben des Europäischen Verbraucherzentrums greift „Roam like home“ nicht unbegrenzt, auch wenn der heimische Tarif grundsätzlich in vielen Ländern ohne Extra-Gebühren nutzbar ist.

Bevor zusätzliche Kosten berechnet werden, muss der Mobilfunkanbieter warnen. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass Anbieter zunächst zur Änderung des Nutzungsverhaltens auffordern oder einen Nachweis verlangen müssen, dass sich der Lebensmittelpunkt überwiegend in Deutschland befindet.

Aufschläge sind gedeckelt und nicht sofort fällig

Erst wenn sich an der Nutzung danach nichts ändert, sind Zuschläge erlaubt. Diese Aufschläge sind begrenzt:

  • beim mobilen Internet auf derzeit höchstens 1,10 Euro pro Gigabyte
  • ab 2027 auf höchstens 1 Euro pro Gigabyte
  • bei Anrufen auf 1,9 Cent pro Minute
  • bei SMS auf 0,3 Cent pro Nachricht

Je nach Aufenthaltsdauer und Reiseland kann dennoch eine lokale Prepaid-Karte günstiger sein. Auch eSIMs kommen als Alternative infrage. Manche Mobilfunkanbieter bieten außerdem Datenpässe für einzelne Länder oder Regionen an.

Die EU-Regel gilt nicht in jedem europäischen Reiseziel

Die Roaming-Verordnung gilt in den EU-Mitgliedstaaten sowie in Liechtenstein, Norwegen und Island. Seit Anfang 2026 erfasst sie auch die Ukraine und die Republik Moldau.

Nicht unter die Verordnung fallen unter anderem Monaco, San Marino, Andorra, die Isle of Man, die Kanalinseln, Gibraltar und Vatikanstadt. Einige Anbieter rechnen diese Gebiete trotzdem zur EU-Länderliste oder bieten dort günstige Konditionen an. Klarheit bringt ein Blick in die Preisliste des Tarifs.

Für Großbritannien gilt nach dem Brexit keine einheitliche EU-Regel mehr. 1&1, Vodafone, Telefónica und die Telekom verzichten dort aber oft weiterhin auf zusätzliche Roaming-Gebühren.

Für längere Auslandsaufenthalte kommt es damit vor allem auf die Vier-Monats-Grenze und die Länderliste des eigenen Tarifs an. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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