Riester-Reform 2027: Wann sich der Wechsel ins neue Depot lohnt

Symbolbild: Riester-Verträge bleiben auch nach der Reform geschützt und förderfähig. Ab 2027 kann freiwillig ins neue Altersvorsorgedepot gewechselt werden, sinnvoll ist das vor allem bei langem Anlagehorizont und höherer Risikotoleranz. | Foto: kamiphotos/stock.adobe.com
  • Symbolbild: Riester-Verträge bleiben auch nach der Reform geschützt und förderfähig. Ab 2027 kann freiwillig ins neue Altersvorsorgedepot gewechselt werden, sinnvoll ist das vor allem bei langem Anlagehorizont und höherer Risikotoleranz.
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Riester-Reform 2027: Altersvorsorgedepot vs. Bestandsschutz. Bestehende Riester-Verträge laufen auch nach der Reform weiter und bleiben förderfähig, ein Wechsel ins neue System ab 2027 ist freiwillig und danach unwiderruflich.

Typischer Alltagspunkt ist die Frage, ob ein älterer Vertrag „zu schlecht“ geworden ist oder ob sich ein Umstieg wegen möglicher höherer Renditechancen lohnt. Entscheidend sind dabei vor allem Restlaufzeit, Garantien im Altvertrag und wie stark Kapitalmarkt-Schwankungen in der Geldanlage akzeptiert werden.

Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) einordnet, wurde Riester vor allem wegen starrer Garantien, komplexer Förderung und schwacher Renditechancen in Niedrigzinsphasen reformiert. Das neue System soll ab 2027 einfacher funktionieren und mehr Wahlfreiheit bieten.

Was sich ab 2027 ändert: Depot, Garantien und neue Förderung

Kern der Reform ist ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie. Das soll mehr Chancen am Kapitalmarkt ermöglichen, bedeutet aber auch, dass die Entwicklung stärker schwanken kann. Zusätzlich sind weiterhin Produkte mit abgestuften Garantien vorgesehen, bei denen am Ende achtzig oder hundert Prozent der eingezahlten Beiträge garantiert sein dürfen.

Auch die Förderung wird umgestellt und stärker an den Einzahlungen ausgerichtet. Vorgesehen ist:

  • für Einzahlungen bis zu 360 Euro pro Jahr: fünfzig Cent Zuschuss je eingezahltem Euro
  • für Einzahlungen über 360 Euro bis 1.800 Euro pro Jahr: fünfundzwanzig Cent Zuschuss je eingezahltem Euro
  • Kinderzulage: bis zu 300 Euro pro Jahr
  • Mindesteigenbeitrag: 120 Euro pro Jahr, einkommensunabhängig

Der Kreis der Förderberechtigten soll zudem erweitert werden, insbesondere auf Selbstständige.

Was mit bestehenden Riester-Verträgen passiert

Für laufende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Beiträge können weiter gefördert werden und der Vertrag kann regulär fortgeführt werden. Ab 2027 sollen allerdings keine neuen Verträge mehr nach dem bisherigen Riester-Modell abgeschlossen werden.

Ein Wechsel vom bestehenden Riester-Vertrag ins neue System ist ab 2027 möglich. Diese Entscheidung ist nach der derzeit beschriebenen Ausgestaltung nicht rückgängig zu machen.

Wann ein Wechsel eher passt und wann eher nicht

Ob ein Umstieg sinnvoll ist, hängt stark von der persönlichen Ausgangslage ab. Der GDV nennt als typische Konstellationen:

  • eher passend: jüngere Sparerinnen und Sparer mit langem Anlagehorizont, die mehr Kapitalmarktchancen nutzen wollen
  • eher passend: Selbstständige, die bislang keinen Zugang zur Förderung hatten und künftig neu förderberechtigt werden könnten
  • eher nicht passend: ältere Riester-Verträge mit hohem Garantiezins oder lange aufgebauten Ansprüchen
  • eher nicht passend: kurz vor Rentenbeginn, wenn Schwankungen schwerer auszugleichen sind
  • genau rechnen: Familien mit mehreren Kindern, weil Zulagen und Vertragslogik im Einzelfall stark wirken können

Riester bisher und neues System: die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

  • Garantie: bisher verpflichtend hundert Prozent Beitragsgarantie, künftig wählbar null, achtzig oder hundert Prozent
  • Förderung: bisher Grundzulage 175 Euro und Kinderzulagen 185 Euro oder 300 Euro, künftig beitragsbezogene Förderung mit rechnerisch bis zu 540 Euro Grundzuschuss möglich und Kinderzulage bis 300 Euro je Kind
  • Mindesteigenbeitrag: bisher vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, mindestens 60 Euro, künftig 120 Euro pro Jahr
  • Förderberechtigte: bisher vor allem rentenversicherungspflichtig Beschäftigte und Beamte, künftig Ausweitung insbesondere auf Selbstständige
  • Kosten: für ein Standardprodukt sind maximal ein Prozent Effektivkosten geplant
  • Auszahlung: bei Riester lebenslange Rente, bis zu dreißig Prozent Kapitalentnahme zu Rentenbeginn möglich, künftig zusätzlich Auszahlpläne möglich, lebenslange Rente bleibt wichtig für die Absicherung gegen Langlebigkeit

Praktische Einordnung: worauf bei der Entscheidung zu achten ist

Weil der Übertritt unwiderruflich ist, ist eine nüchterne Abwägung zentral. In der Praxis zählt vor allem, wie viel Sicherheitsbaustein der bestehende Vertrag bietet und ob die längere Laufzeit genug Zeit lässt, Schwankungen am Kapitalmarkt auszusitzen.

Als Anlaufstellen für eine qualifizierte Einordnung kommen laut GDV zugelassene Versicherungs- oder Honorarberatungen sowie Verbraucherzentralen in Betracht. Zusätzlich kann der bisherige Anbieter helfen, weil dort konkrete Vertragsdaten, Kosten und die bisher genutzten Zulagen bekannt sind.

Unterm Strich erweitert die Reform die Optionen, ersetzt aber nicht automatisch einen gut laufenden Altvertrag.

Autor:

Meike Jakob aus Landau

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