Rentenpunkte sichern: Kindererziehungszeiten beantragen
- Weniger Homeoffice, mehr Zeit fürs Kind? Wer dafür im Job kürzertritt, kann Kindererziehungszeiten für die Rente bekommen - Väter genauso wie Mütter.
- Foto: Christin Klose/dpa-mag/Archivbild
- hochgeladen von Cornelia Bauer
Kindererziehungszeiten beantragen. Eltern können ihre gesetzliche Rente um Rentenpunkte erhöhen, wenn sie Zeiten der Kindererziehung bei der Deutschen Rentenversicherung erfassen lassen. Die Beiträge dafür zahlt der Staat, die Anerkennung erfolgt jedoch nicht automatisch.
Für vor 1992 geborene Kinder werden derzeit bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit angerechnet. Bei jüngeren Kindern sind es bis zu 36 Monate. Das entspricht maximal 2,5 beziehungsweise 3 Rentenpunkten, weil die Rentenversicherung die Erziehungszeit so bewertet, als wäre in dieser Zeit das Durchschnittseinkommen aller Versicherten erzielt worden.
Ein Rentenpunkt erhöht den monatlichen Rentenanspruch aktuell um 42,52 Euro. Drei Jahre Kindererziehung können damit mehr als 128 Euro monatlich ausmachen. Mit der geplanten Mütterrente III soll die Unterscheidung nach dem Geburtsjahr des Kindes entfallen. Dann sollen für alle Kinder höchstens drei Jahre angerechnet werden. Die Auszahlung der zusätzlichen Ansprüche ist wegen technischer Umstellungen bei der Deutschen Rentenversicherung erst ab 2028 vorgesehen. Bis dahin aufgelaufene Beträge sollen rückwirkend in einer Summe ausgezahlt werden.
Auch Berücksichtigungszeiten müssen erfasst werden
Neben den rentensteigernden Kindererziehungszeiten gibt es Kinderberücksichtigungszeiten bis zum zehnten Geburtstag des Kindes. Sie bringen zwar keine zusätzlichen Rentenpunkte, können aber helfen, Mindestversicherungszeiten für Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu erfüllen. Dazu zählen etwa die Regelaltersrente, eine Hinterbliebenenrente oder eine Rente wegen Erwerbsminderung.
Für die Anerkennung beider Zeiten ist bei der Deutschen Rentenversicherung das Formular V0800 vorgesehen. Der Antrag kann online gestellt werden.
Geteilte Betreuung lässt sich auch bei der Rente aufteilen
Haben Eltern die Betreuung untereinander aufgeteilt, können sie auch die jeweils anzurechnenden Zeiten aufteilen. Dafür dient das Formular V0820. Entscheidend ist die Frist: Die gemeinsame Erklärung wirkt höchstens zwei Monate rückwirkend.
Soll etwa der Vater die Rentenpunkte für die Betreuung im ersten Lebensjahr erhalten, muss die Erklärung daher spätestens zwei Monate nach der Geburt gemeinsam mit der Mutter beim Rentenversicherungsträger eingereicht werden. Wer Erziehungs- und Berücksichtigungszeiten rechtzeitig erfassen lässt, verhindert Lücken im späteren Rentenkonto. [dpa/red]
Autor:dpa content aus Ludwigshafen |