Renteninformation verstehen: Diese Zahlen im Brief sind wichtig

Der Rentenbescheid zeigt zum Beispiel auf, wie sich der hochgerechnete Rentenanspruch im Zuge der jährlichen Rentenanpassung entwickeln könnte.  | Foto: dpa
  • Der Rentenbescheid zeigt zum Beispiel auf, wie sich der hochgerechnete Rentenanspruch im Zuge der jährlichen Rentenanpassung entwickeln könnte.
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Renteninformation. Wer mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und älter als 27 Jahre ist, erhält einmal pro Jahr einen Brief mit einer Übersicht über die bisher erreichten Rentenansprüche. Das Schreiben der Deutschen Rentenversicherung zeigt, wie hoch die monatliche Rente nach heutigem Stand ausfallen könnte und welche Ansprüche bereits aufgebaut wurden.

Seit Ende Februar verschickt die Deutsche Rentenversicherung die aktuellen Renteninformationen. Zunächst erhalten jüngere Versicherungsjahrgänge den Brief. Bei älteren Jahrgängen kann der Versand nach Angaben der Behörde bis ins dritte Quartal dauern.

Diese Angaben stehen in der jährlichen Renteninformation

Die Renteninformation enthält mehrere zentrale Werte, die den aktuellen Stand der Altersvorsorge zeigen.

  • Persönlicher Beginn der Regelaltersrente: Dieses Datum steht gleich im ersten Absatz des Schreibens und ist fett hervorgehoben.
  • Rentenanspruch bei voller Erwerbsminderung: Dieser Betrag zeigt, welche monatliche Rente gezahlt würde, wenn wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr gearbeitet werden kann. Die Höhe richtet sich nach den bisher eingezahlten Beiträgen.
  • Bisher erworbene Rentenansprüche ohne weitere Einzahlungen: Dieser Wert zeigt, welche monatliche Rente bereits heute erreicht ist, wenn keine weiteren Beiträge mehr gezahlt würden.
  • Hochgerechneter Rentenanspruch bis zum Rentenbeginn: Dabei wird angenommen, dass bis zum Ruhestand Beiträge in etwa in der Höhe der vergangenen fünf Kalenderjahre weitergezahlt werden.

Zusätzlich zeigt das Schreiben, wie sich dieser hochgerechnete Rentenwert künftig entwickeln könnte. Grundlage sind beispielhafte jährliche Rentenanpassungen von einem oder zwei Prozent.

Daten prüfen und Schreiben aufbewahren

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, die Angaben im Brief genau zu kontrollieren. In der Renteninformation sollten die gespeicherten Daten bis zum 31. Dezember enthalten sein. Fehlen aktuelle Angaben, kann eine Nachfrage beim Arbeitgeber sinnvoll sein. In manchen Fällen liegt die aktuelle Jahresmeldung noch nicht bei der Rentenversicherung vor.

Ist alles korrekt, lohnt es sich, die Renteninformation aufzubewahren oder digital zu sichern. Der Vergleich mit früheren Schreiben zeigt im Laufe der Jahre, wie sich die eigene Rentenanwartschaft entwickelt. dpa/red

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Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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