Rentenbesteuerung 2026: Was vom Rentenplus ab Juli netto bleibt

Symbolbild: Ab 1. Juli steigen die Renten um 4,24 Prozent. Durch Kranken- und Pflegeversicherung und mögliche Steuern bleibt netto aber oft weniger übrig als erwartet. | Foto: johannes86/stock.adobe.com
  • Symbolbild: Ab 1. Juli steigen die Renten um 4,24 Prozent. Durch Kranken- und Pflegeversicherung und mögliche Steuern bleibt netto aber oft weniger übrig als erwartet.
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Rentenbesteuerung 2026. Ab Dienstag, 1. Juli steigt die Rente zwar um 4,24 Prozent, auf dem Konto kommt nach Kranken- und Pflegeversicherung aber oft deutlich weniger an und je nach Gesamteinkünften kann zusätzlich Einkommensteuer fällig werden.

Im Alltag heißt das: Die Bruttorente steigt sichtbar, die Nettozahlung aber nur um einen kleineren Betrag, weil Beiträge automatisch abgezogen werden und der steuerpflichtige Anteil der Rente durch jede Erhöhung wächst.

Eingeordnet werden die Zahlen von der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Sie erklärt, wie Sozialabgaben und Steuerregeln zusammenwirken und warum manche Rentnerinnen und Rentner durch die Anpassung erstmals in die Steuerpflicht rutschen.

So hoch fällt die Rentenerhöhung aus

Die Renten steigen bundesweit einheitlich um 4,24 Prozent. Der Rentenwert je Entgeltpunkt steigt dadurch von 40,79 Euro auf 42,52 Euro.

Beispiele für die Brutto-Erhöhung pro Monat:

  • 500 Euro Rente werden zu 521,20 Euro.
  • 1.000 Euro Rente werden zu 1.042,40 Euro.
  • 1.500 Euro Rente werden zu 1.563,60 Euro.
  • 2.000 Euro Rente werden zu 2.084,80 Euro.

Die Anpassung gilt ebenso für Hinterbliebenenrenten, Erwerbsminderungsrenten und die Renten der landwirtschaftlichen Alterskasse.

Warum netto oft nur rund 3,7 Prozent ankommen

Von der Bruttorente gehen bei gesetzlich krankenversicherten Rentenbeziehenden Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung ab. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden der Beitragssatz von 14,7 Prozent und ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent jeweils zur Hälfte von der Rente einbehalten.

Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird zusätzlich vollständig abgezogen. Genannt werden 4,2 Prozent für Kinderlose und 3,6 Prozent für Versicherte mit Kindern.

Rechnet man die Abzüge grob mit rund 13 Prozent, ergeben sich als Näherung diese Netto-Mehrbeträge:

  • bei 500 Euro Rente etwa 18 Euro mehr netto
  • bei 1.000 Euro Rente etwa 37 Euro mehr netto
  • bei 1.500 Euro Rente etwa 55 Euro mehr netto
  • bei 2.000 Euro Rente etwa 74 Euro mehr netto

Unterm Strich bleiben damit vor Steuern ungefähr 3,7 Prozent der Erhöhung als Netto-Plus übrig.

Rentenbesteuerung: Jede Erhöhung kann die Steuerpflicht näherbringen

Nach der Einordnung der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. sind Rentenerhöhungen in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig. Der persönliche Rentenfreibetrag wird einmalig im Jahr des Rentenbeginns festgelegt und danach nicht mehr an spätere Rentenanpassungen angepasst. Dadurch steigt der steuerpflichtige Teil der Rente mit jeder Erhöhung.

Wichtig für die Praxis ist die Gesamtrechnung: Maßgeblich sind die zu versteuernden Einkünfte im Jahr. Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei 12.348 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 24.696 Euro pro Jahr für Verheiratete. Liegen die zu versteuernden Einkünfte darüber, ist in der Regel eine Steuererklärung abzugeben.

In die Steuererklärung gehören neben der gesetzlichen Altersrente auch weitere Einkünfte, zum Beispiel:

  • weitere staatliche Renten
  • betriebliche Altersvorsorge
  • nicht versteuerte Kapitalerträge
  • Mieteinnahmen
  • Nebenjobs

Für das Finanzamt kann eine Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung kostenlos angefordert werden.

Was bei drohender Nachzahlung das Ergebnis drücken kann

Selbst wenn der Grundfreibetrag überschritten wird, fällt nicht automatisch eine hohe Steuerlast an, weil abzugsfähige Ausgaben die Steuer mindern können. Genannt werden unter anderem:

  • Kosten für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Spenden
  • Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie weitere Personenversicherungen bis zum Höchstbetrag

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. rät zur Einordnung, ein finanzielles Polster einzuplanen, falls es zu einer Steuernachzahlung kommt.

Einordnung: Mehr Rente heißt nicht automatisch mehr Spielraum

Die nach Sozialabgaben verbleibenden rund 3,7 Prozent liegen zwar über der Inflation des Vorjahres von 2,2 Prozent, gleichzeitig waren die Rentenerhöhungen in den Jahren 2022 und 2023 nach der Darstellung deutlich niedriger als die Inflation, sodass Kaufkraftverluste nicht automatisch ausgeglichen werden.

Bei sehr kleinen Renten kann die Erhöhung zudem im Alltag kaum spürbar sein. Wer im Alter Grundsicherung erhält, muss damit rechnen, dass die höhere Rente auf die Leistung angerechnet wird und der staatliche Zuschuss entsprechend sinkt.

Praktische Konsequenz: Entscheidend ist nicht das Rentenplus in Prozent, sondern das Netto nach Sozialabgaben und die Frage, ob durch die Rentenbesteuerung erstmals eine Steuererklärung oder eine Nachzahlung relevant wird.

Autor:

Meike Jakob aus Landau

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