Rente im Ausland: Ohne diesen Nachweis droht ab Oktober der Zahlungs-Stopp

Rente im Ausland: Rund 500.000 Rentnerinnen und Rentner im Ausland müssen bis zum 25. September nachweisen, dass sie noch leben, um weiterhin ihre Rente zu erhalten.  | Foto: dpa
  • Rente im Ausland: Rund 500.000 Rentnerinnen und Rentner im Ausland müssen bis zum 25. September nachweisen, dass sie noch leben, um weiterhin ihre Rente zu erhalten.
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Rente im Ausland. Für einige Rentnerinnen und Rentner im Ausland kann die Zahlung ab Oktober ausgesetzt werden, wenn der Lebensnachweis nicht bis Donnerstag, 25. September, eingeht. Betroffen sind laut Rentenservice der Deutschen Post vor allem Ruheständler, die im Ausland leben oder deren Rente auf ein ausländisches Konto überwiesen wird.

Die Unterlagen kommen per Post zusammen mit der jährlichen Rentenanpassungsmitteilung. Wer kein Schreiben erhält, muss auch keinen Lebensnachweis erbringen. Der Nachweis lässt sich auf Papier oder digital über das Postident-Verfahren einreichen. Der persönliche QR-Code dafür steht im Schreiben. Gehen Unterlagen verloren, kann über die Internetseite des Rentenservices Ersatz angefordert werden.

Rente im Ausland: Ohne Nachweis wird die Zahlung ab Oktober gestoppt

Beim analogen Weg muss eine amtliche Stelle bestätigen, dass die betroffene Person noch lebt. Das können laut Deutscher Rentenversicherung unter anderem Krankenkassen, Stadtverwaltungen, Banken, Krankenhäuser oder Pfarrhäuser übernehmen. Danach muss der Nachweis im Original per Post an den Rentenservice geschickt werden.

Wird die Frist bis Donnerstag, 25. September, versäumt, wird die Rentenzahlung ab Oktober ausgesetzt. Geht der Nachweis auch bis April des Folgejahres nicht ein, wird die Zahlung ganz eingestellt. Wer den Nachweis noch rechtzeitig nachreicht, erhält ausgesetzte Rentenbeträge für die vergangenen Monate nachgezahlt.

In vielen Ländern entfällt der Lebensnachweis automatisch

Von der Pflicht sind viele Ruheständler befreit, obwohl der Rentenservice fast 1,7 Millionen Renten ins Ausland überweist. Der Grund ist ein automatischer Datenaustausch mit einzelnen Staaten. Einen gesonderten Lebensnachweis brauchen Ruheständler deshalb in der Regel nicht in folgenden Ländern:

  • Australien
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Finnland bis Mittwoch, 31. Dezember
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Israel
  • Italien
  • Kroatien
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowenien
  • Spanien
  • Ungarn
  • Vereinigtes Königreich inklusive Nordirland

Davon kann es einzelne Ausnahmen geben. Wer das 95. oder 100. Lebensjahr erreicht, muss auch in diesen Ländern rund um die jeweiligen Stichtage einen Lebensnachweis erbringen. Ab dem 100. Geburtstag wird der Nachweis dann jedes Jahr fällig. Für Betroffene zählt damit vor allem, ob überhaupt ein Schreiben kommt und ob die Frist bis Donnerstag, 25. September, eingehalten wird. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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