Phishing mit BKA-Mails erkennen: Keine Ausweise verschicken

Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor gefälschten E-Mails, die angeblich vom Bundeskriminalamt stammen. | Foto: dpa
  • Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor gefälschten E-Mails, die angeblich vom Bundeskriminalamt stammen.
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Phishing mit BKA-Mails erkennen. Wer eine E-Mail mit angeblichen BKA-Vorwürfen bekommt, sollte weder antworten noch Ausweiskopien schicken. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen nutzen Kriminelle derzeit den Namen des Bundeskriminalamtes, um mit Drohungen sensible Daten abzugreifen.

In den Nachrichten werden Empfängern schwere Straftaten im Internet vorgeworfen. Die Mails sind laut Verbraucherschützern oft von einem angeblichen Oberstabsfeldwebel unterschrieben und enthalten täuschend echt wirkende Anhänge mit BKA-Briefkopf.

Die Täter drohen unter anderem mit Haftbefehlen, Einträgen in Straftäter-Registern und einer Weitergabe an die Medien. Um das angebliche Verfahren abzuwenden, soll innerhalb von 72 Stunden per E-Mail geantwortet werden.

Die Mails zielen auf Passdaten und Identitätsdiebstahl

Mit der Antwort fordern die Betrüger eine Stellungnahme und eine Kopie des Reisepasses. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale geht es dabei um sensible persönliche Daten, die für Identitätsdiebstahl genutzt werden können.

«Die Täter erzeugen bewusst massiven Druck und spielen mit der Angst vor dem Gesetz», heißt es von der Verbraucherzentrale. «Wer auf diese Erpressung eingeht und seinen Pass oder Ausweis verschickt, öffnet Tür und Tor für gravierenden Identitätsdiebstahl.»

Ermittlungsbehörden fordern keine Ausweise per E-Mail an

Die Verbraucherzentrale stellt klar, dass keine deutsche Ermittlungsbehörde Vorladungen per ungesicherter E-Mail verschickt oder auf diesem Weg Ausweisdokumente anfordert. Gerade der offizielle Ton und die kurze Frist sollen Betroffene unter Druck setzen.

Für den Alltag lässt sich der Hinweis klar einordnen:

  • Nicht auf die E-Mail antworten.
  • Keine Anhänge öffnen und keine Links anklicken.
  • Keine persönlichen Dokumente per E-Mail übermitteln.
  • Die Nachricht löschen oder bei der Polizei anzeigen.

Entscheidend ist damit weniger der amtliche Eindruck der Nachricht als die Regel, dass Ausweise und Stellungnahmen nicht per ungesicherter E-Mail an angebliche Ermittlungsbehörden geschickt werden sollten. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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