Pflichtteil verlieren: Wann Erben ihr Recht verwirken

Wer seine Verfügungsfreiheit als Generalbevollmächtigter zum Nachteil des Vermögens der Eltern ausnutzt, dem kann der Pflichtteil entzogen werden. (zu dpa: «Treuepflicht verletzt: Jetzt kann Erbe weg sein») | Foto: dpa
  • Wer seine Verfügungsfreiheit als Generalbevollmächtigter zum Nachteil des Vermögens der Eltern ausnutzt, dem kann der Pflichtteil entzogen werden. (zu dpa: «Treuepflicht verletzt: Jetzt kann Erbe weg sein»)
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Pflichtteil verlieren. Ein Pflichtteilsanspruch kann entfallen, wenn ein naher Angehöriger das Vermögen der Eltern als Bevollmächtigter schwer schädigt. Das zeigt eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin, auf die die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins verweist.

Grundsätzlich haben nahe Angehörige Anspruch auf den Pflichtteil am Nachlass. Entzogen werden kann er aber in besonderen Fällen. Dazu kann auch gehören, dass ein Generalbevollmächtigter seine weitreichenden Befugnisse eklatant zum Nachteil des Vermögens eines Elternteils nutzt.

Treuepflichtverstoß kann den Pflichtteil kosten

Im entschiedenen Fall hatte eine Frau ihrem Adoptivsohn Generalvollmacht erteilt. Der Mann ließ auf die Immobilie seiner Mutter eine Grundschuld eintragen. Seine Mutter entzog ihm daraufhin in ihrem Testament den Pflichtteil. Das war nach Auffassung des Gerichts rechtmäßig. Mit der Eintragung der Grundschuld verletzte der Adoptivsohn seine Treuepflicht aus der Generalvollmacht. Der Mutter entstand dadurch ein Vermögensnachteil.

Eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung wegen Untreue war dafür nach der Entscheidung nicht erforderlich. Für Familien mit Vollmachten und Testamenten zeigt der Fall, dass schwerer Missbrauch einer Generalvollmacht auch ohne Strafurteil Folgen für den Pflichtteil haben kann. dpa/red

Autor:

Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern

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