Neue EU-Verpackungsverordnung: Was sich jetzt bei Pizza, Burger und Take-away ändert
- Seit dem 12. August 2026 gelten neue EU-Vorgaben für Lebensmittelverpackungen. Auch Pizzakartons müssen die Anforderungen der Verpackungsverordnung erfüllen.
- Foto: Heike Schwitalla (bearbeitet mit KI)
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PPWR Fastfood. Wer Pizza bestellt, einen Burger zum Mitnehmen kauft oder sich das Essen im Imbiss einpacken lässt, bekommt künftig zunehmend andere Verpackungen. Grund dafür ist die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR, die seit dem 12. August 2026 grundsätzlich gilt.
Sie soll Verpackungsmüll reduzieren, Recycling verbessern und den Einsatz problematischer Stoffe begrenzen. Besonders relevant für Lebensmittelverpackungen ist eine neue Beschränkung für PFAS, sogenannte „Ewigkeitschemikalien“. Die Stoffe werden unter anderem eingesetzt, um Papier und Karton fett- oder wasserabweisend zu machen. Die neuen Grenzwerte betreffen deshalb auch Lebensmittelverpackungen wie Pizzakartons und Fast-Food-Verpackungen. Verpackungen, die die festgelegten PFAS-Grenzwerte überschreiten, dürfen seit dem 12. August grundsätzlich nicht mehr neu auf den EU-Markt gebracht werden.
Was sind PFAS?
PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Dabei handelt es sich um eine große Gruppe von mehreren Tausend künstlich hergestellten Chemikalien, die sehr langlebig sind und sich in der Umwelt nur schwer abbauen.
PFAS werden unter anderem eingesetzt, um Materialien wasser-, fett- und schmutzabweisend zu machen. Deshalb können sie beispielsweise in beschichteten Papier- und Kartonverpackungen für Lebensmittel vorkommen.
Die EU stuft PFAS als problematische Stoffe ein. Die neue Verpackungsverordnung begrenzt deshalb PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen. Seit dem 12. August 2026 dürfen solche Verpackungen bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten.
PFAS werden auch als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet, weil viele dieser Stoffe in der Umwelt sehr langlebig sind. Sie können sich im menschlichen Körper anreichern. Wissenschaftliche Untersuchungen bringen die Belastung mit bestimmten PFAS unter anderem mit Veränderungen des Immunsystems, erhöhten Cholesterinwerten und Entwicklungs- beziehungsweise Effekten auf das Geburtsgewicht in Verbindung.
Was bedeutet das für den Pizzakarton?Der klassische Pizzakarton aus Wellpappe verschwindet nicht. Auch künftig kann Pizza in einem Karton aus Papier oder Pappe geliefert werden. Neu ist vor allem, dass die Verpackungen die Anforderungen der EU-Verordnung erfüllen müssen. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zur Recyclingfähigkeit und zu bestimmten Inhaltsstoffen.
Für Kunden bedeutet das: Der Pizzakarton kann künftig anders beschichtet oder hergestellt sein, ohne dass sich am Aussehen auf den ersten Blick viel ändert.
Auch Burgerboxen und Pommes-Schalen betroffen
Die neuen Regeln betreffen nicht nur Pizza. Auch andere Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, fallen darunter – beispielsweise Burgerboxen, Pommes-Schalen, Becher, Tüten (Mikrowellen-Popcorn) oder Verpackungen für Gebäck.
Besonders bei Papier- und Kartonverpackungen spielt der PFAS-Grenzwert eine Rolle, weil solche Stoffe bislang unter anderem genutzt wurden, um Fett und Feuchtigkeit abzuweisen.
Auch Einweg-Kaffeebecher aus Papier oder Karton können von den neuen PFAS-Vorgaben betroffen sein. Solche Becher sind häufig mit einer wasserabweisenden Kunststoffschicht versehen; bei bestimmten Beschichtungen können PFAS eine Rolle spielen. Seit dem 12. August 2026 müssen Lebensmittelkontaktverpackungen die in der EU-Verpackungsverordnung festgelegten PFAS-Grenzwerte einhalten.
- Auch Verpackungen für Burger und andere Take-away-Speisen fallen unter die neuen EU-Regeln für Verpackungen und Lebensmittelkontaktmaterialien.
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Muss ich jetzt mein Essen in Mehrweg-Verpackung bestellen?
Nein. Mit dem 12. August 2026 müssen nicht plötzlich alle Pizzakartons und Fast-Food-Verpackungen durch Mehrweg ersetzt werden. Die PPWR führt verschiedene Maßnahmen zu Mehrweg und Wiederverwendung ein, allerdings mit unterschiedlichen Fristen. Weitere konkrete Pflichten für Anbieter von Take-away-Speisen und Getränken folgen erst in den kommenden Jahren.
Auch die Möglichkeit, eigene Behälter für Take-away-Essen mitzubringen, wird künftig eine größere Rolle spielen. Eine entsprechende Verpflichtung für Anbieter greift nach den EU-Regeln ab 12. Februar 2027.
Was ändert sich für Verbraucher?
Kurzfristig dürfte beim Bestellen von Pizza, Burger oder Pommes vor allem eines auffallen: nicht unbedingt die Verpackung selbst, sondern langfristig deren Material und Gestaltung.
Die Verantwortung liegt zunächst bei Herstellern, Händlern und Gastronomiebetrieben. Verbraucher müssen keine neuen Verpackungen kaufen und auch keine Registrierung vornehmen.
Die EU will mit den neuen Regeln erreichen, dass weniger Verpackungsabfall entsteht und Verpackungen besser recycelt oder wiederverwendet werden können.
Für Pizza- und Fast-Food-Fans heißt das deshalb zunächst: Der Karton bleibt – aber er soll künftig umweltverträglicher werden.
Was bedeutet die PPWR für Fastfoodverpackungen (FAQ)
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim |
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