Netflix: Neue Verbandsklage gegen Streaming-Preissteigerungen

Netflix steht im Zentrum neuer Verbandsklagen rund um einseitige Streaming-Preiserhöhungen. Für Betroffene soll die Anmeldung der Ansprüche online in wenigen Minuten möglich sein. | Foto: LIGHTFIELD STUDIOS/stock.adobe.com
  • Netflix steht im Zentrum neuer Verbandsklagen rund um einseitige Streaming-Preiserhöhungen. Für Betroffene soll die Anmeldung der Ansprüche online in wenigen Minuten möglich sein.
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Streaming. Wer ein Streaming-Abo hat, kennt das Muster: Der Preis steigt, und viele zahlen erst mal weiter. Genau dagegen laufen jetzt neue Verbandsklagen, unter anderem gegen Netflix, AppleTV und WOW.

Eingereicht hat sie der Verbraucherschutzverein VSV. Die Verfahren laufen am Kammergericht Berlin und am Bayerischen Obersten Landesgericht.

Worum es bei den Klagen gegen Netflix, AppleTV und WOW geht

Im Kern geht es um einseitige Preiserhöhungen, bei denen keine ausdrückliche Zustimmung der Kundschaft eingeholt wurde. Deutsche Gerichte stuften solche Preisänderungen bereits mehrfach als unangemessene Benachteiligung ein, unter anderem das Kammergericht Berlin, das Landgericht Köln und der Bundesgerichtshof.

Wer betroffen ist, kann nach dieser Linie zu viel gezahltes Geld für unrechtmäßige Erhöhungen zurückfordern. Das gilt grundsätzlich für die jeweiligen Preisaufschläge.

Netflix: Bei alten Verträgen steht sogar mehr auf dem Spiel

Bei Netflix nennt der VSV einen zusätzlichen Punkt: Verträge aus den Jahren 2014 bis 2019 könnten wegen einer unklar gestalteten Zahlungsschaltfläche komplett unwirksam sein, gestützt auf § 312j BGB. In diesem Fall ginge es nicht nur um einzelne Preiserhöhungen, sondern um alle gezahlten Beiträge.

Die Hürde war für viele bislang praktisch: Wegen vergleichsweise kleiner Summen ziehen die wenigsten vor Gericht.

So läuft die Teilnahme über die Verbandsklage

Für Betroffene soll das nun deutlich einfacher werden. Über die Plattform streaming-klage.de können Ansprüche gegen Netflix, AppleTV und WOW angemeldet werden, zusätzlich auch gegen Amazon Prime, gegen das bereits eine Verbandsklage der Verbraucherzentrale NRW läuft.

Die Anmeldung soll alle betroffenen Abos abdecken und laufende Abonnements nicht beeinflussen.

Wer dahintersteht und welche Kosten für Verbraucher anfallen

Rechtsanwalt Joschka Strahmann von BK Baumeister & Kollegen sagt: „Wenn Rechtsdurchsetzung für Verbraucher zu kompliziert ist oder finanziell in keinem Verhältnis steht, verzichten die meisten darauf. Das wissen auch die großen Konzerne. Wenn Verbraucher nichts unternehmen, bleibt das eigentliche Problem natürlich bestehen. Gemeinsam mit dem VSV und Padronus wollen wir dies ändern und bieten Verbrauchern und Verbraucherinnen eine einfache und für sie risikofreie Möglichkeit, sich gegen vermeintlich übermächtige Konzerne zu wehren“.

Die Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen führt die Verfahren als Prozessbevollmächtigte des VSV, der Prozessfinanzierer Padronus trägt das komplette Kostenrisiko. Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen laut Angaben zu keinem Zeitpunkt eigenes Geld, und nur im Erfolgsfall fließen 9,9 Prozent der zugesprochenen Summe an den Finanzierer. [red]

Autor:

Stephanie Walter aus Wochenblatt Kaiserslautern

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