Nach Schnee und Sturm: Das sollten Sie am Haus prüfen

Nach Schnee und Sturm lohnt ein gründlicher Blick aufs Dach, die Fassade, Fenster und Wasserleitungen – so lassen sich Schäden frühzeitig erkennen und beheben | Foto: Jan Woitas/dpa/dpa-mag
  • Nach Schnee und Sturm lohnt ein gründlicher Blick aufs Dach, die Fassade, Fenster und Wasserleitungen – so lassen sich Schäden frühzeitig erkennen und beheben
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Bauen und Wohnen. Wenn der Sturm abgeflaut ist, die Temperaturen steigen und Schnee sowie Eis schmelzen, ist der richtige Zeitpunkt gekommen, das Eigenheim gründlich auf mögliche Schäden zu kontrollieren.

Besonderes Augenmerk gilt dem Dach, empfiehlt der Haus & Grund Landesverband Bremen:

  • Verrutschte oder beschädigte Dachziegel
  • Gelockerte Einfassungen
  • Verstopfte Dachrinnen und Fallrohre

All das kann bei Tauwetter zu Wassereintritt führen. Hat der Wind Schnee und Feuchtigkeit unter die Ziegel oder durch Lüftungsziegel in den Dachboden geweht, sollte auch dieser prompt überprüft werden.

Fassade, Fenster und Keller im Blick behalten

Kontrollieren Sie die Fassade und das Mauerwerk auf neue oder größere Risse, Abplatzungen oder Spuren von Feuchtigkeit.

Ebenso wichtig: Fenster und Türen inklusive Dichtungen, Rahmen und Rollläden auf Schäden prüfen.

Laut Haus & Grund lohnt sich auch ein Blick auf die Kellerwände – um Undichtigkeiten oder Feuchteschäden frühzeitig zu erkennen.

Frostgefährdete Wasserleitungen sichern

Bei der Hauskontrolle sollten die Außenwasserhähne und ungeschützten Wasserleitungen nicht vergessen werden, da sie besonders frostgefährdet sind. Idealerweise wurden sie bereits vor dem Winter entleert, damit kein Restwasser gefrieren kann.

Falls Leitungen doch eingefroren sind, warnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ausdrücklich:
Nicht mit Heißluftpistolen oder offenen Flammen auftauen – Brandgefahr!

Rohrbrüche sofort melden

Platzt ein Wasserrohr, sofort Hauptwasserhahn und Strom abstellen. Auch bei tropfenden Leitungen zügig handeln:

  • Schaden dokumentieren
  • Einen Fachbetrieb informieren
  • Wohngebäudeversicherung benachrichtigen. [dpa]
Autor:

Stephanie Walter aus Wochenblatt Kaiserslautern

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