Meteorit trifft Eigentum: Welche Versicherung den Schaden übernimmt
- Ein Meteoriteneinschlag ist in den meisten Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherer nicht ausdrücklich als mitversicherte Gefahr genannt. (zu dpa: «Meteorit trifft Eigentum: Welche Versicherung jetzt zahlt»)
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Koblenz. Trifft ein Meteorit ein Haus oder Auto, hängt die Kostenfrage vom Versicherungsvertrag ab. Der Einschlag im rheinland-pfälzischen Koblenz zeigt, dass selbst extrem seltene Naturereignisse reale Schäden verursachen können. Entscheidend ist, welche Gefahren im jeweiligen Vertrag tatsächlich abgesichert sind.
Wird ein Wohngebäude beschädigt, ist grundsätzlich die Wohngebäudeversicherung zuständig. Nach Angaben des Bundes der Versicherten ist ein Meteoriteneinschlag in vielen Verträgen jedoch nicht ausdrücklich als versicherte Gefahr genannt. Standardtarife decken meist Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel ab. Ein rein mechanischer Einschlag von oben fällt häufig nicht darunter. Schäden durch unbemannte Flugkörper wie Drohnen oder Weltraumschrott sind in manchen Policen hingegen eingeschlossen.
Allgefahrentarife und Folgeschäden sind entscheidend
Anders stellt sich die Lage dar, wenn der Vertrag eine sogenannte Allgefahrendeckung enthält. Dann gelten grundsätzlich alle Schäden als versichert, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. In solchen Fällen bestehen auch nach einem Meteoriteneinschlag gute Aussichten auf eine Regulierung.
Unabhängig davon greift der Versicherungsschutz, wenn der Einschlag ein versichertes Ereignis auslöst. Verursacht der Meteorit etwa einen Brand oder eine Explosion, sind diese Folgeschäden über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Die Ursache des Feuers spielt dann keine Rolle.
Hausrat und Auto separat prüfen
Werden Möbel oder anderes Inventar beschädigt, ist die Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner. Für Schäden am eigenen Fahrzeug kommt die Kaskoversicherung auf. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfiehlt, im Schadenfall frühzeitig Kontakt mit dem Versicherer oder einem Versicherungsmakler aufzunehmen, um den konkreten Leistungsumfang zu klären.
Im Ergebnis zeigt der Fall aus Koblenz, dass nicht das Ereignis selbst, sondern die vertraglichen Details über die Kostenübernahme entscheiden. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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