Mehr Geld trotz Pfändung: Freibetrag steigt ab 1. Juli

In diesem Jahr steigen zum 1. Juli die Pfändungsfreibeträge um rund zwei Prozent. | Foto: dpa
  • In diesem Jahr steigen zum 1. Juli die Pfändungsfreibeträge um rund zwei Prozent.
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Pfändungsfreibetrag. Wer wegen Schulden eine Lohn- oder Kontopfändung hat, darf ab Dienstag, 1. Juli, mehr Geld zum Leben behalten. Die gesetzlich geschützten Freibeträge steigen um rund zwei Prozent. Damit bleibt ein größerer Teil von Einkommen oder Sozialleistungen automatisch vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt.

Künftig sind monatliche Einkünfte bis 1.590 Euro vollständig vor Pfändungen geschützt. Erst Beträge oberhalb dieser Grenze dürfen Arbeitgeber oder Banken an Gläubiger abführen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.

Die sogenannte Pfändungsfreigrenze legt fest, welcher Teil des Einkommens Schuldnerinnen und Schuldnern mindestens bleiben muss, damit grundlegende Lebenshaltungskosten weiterhin bezahlt werden können.

Unterhaltspflichten erhöhen den geschützten Betrag deutlich

Wer für andere Personen Unterhalt leisten muss, darf deutlich mehr behalten. Der Grundfreibetrag erhöht sich dann je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen.

  • für eine unterhaltsberechtigte Person steigt der Freibetrag um rund 598 Euro
  • für die zweite bis fünfte Person kommen jeweils etwa 333 Euro hinzu

Damit kann der geschützte Betrag deutlich über der Grundgrenze liegen, wenn mehrere Personen vom Einkommen abhängig sind.

In manchen Fällen müssen Betroffene selbst aktiv werden

In den meisten Fällen wird die Anpassung automatisch berücksichtigt. Arbeitgeber und Banken wenden die neuen Werte in der Regel direkt an.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Wurde der unpfändbare Betrag individuell durch ein Amtsgericht oder durch einen vollstreckenden öffentlichen Gläubiger wie Finanzamt oder Stadtkasse festgelegt, ist eine neue Festsetzung notwendig. Der Antrag muss bei der Stelle gestellt werden, die die ursprüngliche Entscheidung getroffen hat.

Wichtig ist dabei das Timing. Solange keine neue Festsetzung erfolgt, gelten weiterhin die bisherigen Beträge. Zu viel gepfändetes Geld in dieser Zeit kann später nicht zurückgefordert werden. dpa/red

Autor:

Sarah Isele aus Mannheim-Nord

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